Beim Zusatzbaustein Glas der Uelzener Hausratversicherung passt sich die Prämie jährlich zum 1. Januar an – abhängig von den Preisindizes für Verglasungsarbeiten des Statistischen Bundesamts. Hier erfahren Sie, welche Indizes gelten und wie der Veränderungsprozentsatz berechnet wird.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Zusatzbaustein Glas Folgendes für die Anpassung der Prämie:
Die Prämie erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode. Maßgeblich ist der Prozentsatz, um den sich die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes für Verglasungsarbeiten verändert haben.
Maßgebliche Indizes:
- Für gewerbliche Risiken gilt das Mittel aus den Indizes für gemischt genutzte Gebäude, Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäude.
- Für Wohnungen, Einfamilien- und Mehrfamiliengebäude gilt das Mittel aus den Indizes für Einfamilien- und Mehrfamiliengebäude.
Berechnung:
- Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle hinter dem Komma gerundet.
- Maßgebend sind die für den Monat Mai veröffentlichten Indizes.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Die Prämie für den Glas-Baustein wird jedes Jahr an die Preisentwicklung bei Verglasungsarbeiten angepasst. Steigen die entsprechenden Preisindizes, steigt auch die Prämie; sinken sie, wird die Prämie geringer. Welche Indizes herangezogen werden, hängt davon ab, ob es sich um ein gewerbliches Risiko oder um Wohn- und Wohngebäude handelt. Grundlage sind die im Mai veröffentlichten Werte.
Häufige Fragen
Wann wird die Prämie angepasst?
Die Anpassung erfolgt jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode.
Woran orientiert sich die Prämienanpassung?
Sie richtet sich nach dem Prozentsatz, um den sich die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes für Verglasungsarbeiten verändert haben.
Welche Indizes gelten für Wohnungen und Wohngebäude?
Für Wohnungen, Einfamilien- und Mehrfamiliengebäude gilt das Mittel aus den Indizes für Einfamilien- und Mehrfamiliengebäude.
Welche Indizes gelten für gewerbliche Risiken?
Für gewerbliche Risiken gilt das Mittel aus den Indizes für gemischt genutzte Gebäude, Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäude.
Welcher Monat ist für die Berechnung maßgebend?
Maßgebend sind die für den Monat Mai veröffentlichten Indizes. Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle hinter dem Komma gerundet.