In der Hausratversicherung der Uelzener greift beim Zusatzbaustein Glas die Regel zur Unterversicherung, wenn die tatsächliche Wohnfläche im Schadenfall größer ist als im Versicherungsschein vereinbart. Erfahren Sie, nach welcher Formel die Entschädigung dann gekürzt wird und wann Aufwendungsersatz unbegrenzt ersetzt wird.
Wann liegt Unterversicherung vor:
Unterversicherung liegt vor, wenn die Wohnfläche zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles höher ist als die im Versicherungsschein vereinbarte.
Kürzung der Entschädigung:
Ist Unterversicherung festgestellt worden, wird die Entschädigung in dem Verhältnis von der gezahlten Versicherungsprämie zur tatsächlich zu zahlenden Versicherungsprämie nach folgender Berechnungsformel gekürzt:
Entschädigung = Schadenbetrag x bisherige Versicherungsprämie / tatsächliche zu zahlende Versicherungsprämie
Versicherte Kosten und Aufwendungsersatz:
- Für die Entschädigungsberechnung versicherter Kosten (Ziffer 5 UEAGLB2015) gilt die Kürzung entsprechend.
- Aufwendungsersatz, der auf Weisungen des Versicherers entstanden ist, wird unbegrenzt ersetzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Ist Ihre tatsächliche Wohnfläche im Schadenfall größer als die im Vertrag angegebene, spricht man von Unterversicherung. In diesem Fall wird die Entschädigung anteilig gekürzt – und zwar im Verhältnis der bisher gezahlten Prämie zur eigentlich fälligen Prämie. Kosten, die auf ausdrückliche Weisung des Versicherers entstehen, sind von dieser Kürzung ausgenommen.
Häufige Fragen
Wann liegt beim Zusatzbaustein Glas eine Unterversicherung vor?
Unterversicherung liegt vor, wenn die Wohnfläche zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles höher ist als die im Versicherungsschein vereinbarte.
Wie wird die Entschädigung bei Unterversicherung berechnet?
Die Entschädigung wird nach folgender Formel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag x bisherige Versicherungsprämie / tatsächliche zu zahlende Versicherungsprämie.
Gilt die Kürzung auch für versicherte Kosten?
Ja, für die Entschädigungsberechnung versicherter Kosten (Ziffer 5 UEAGLB2015) gilt die Kürzung entsprechend.
Wird Aufwendungsersatz ebenfalls gekürzt?
Aufwendungsersatz, der auf Weisungen des Versicherers entstanden ist, wird unbegrenzt ersetzt.