In der Hausratversicherung der Uelzener im Tarif Premium Plus sind sämtliche beruflich oder gewerblich genutzten Sachen in reinen Arbeitszimmern mitversichert – unter klaren Voraussetzungen wie einer Wertgrenze von höchstens 30 % der Versicherungssumme und einer Gesamtentschädigung von 2.000,00 € je Versicherungsfall und -jahr.
Alle beruflich genutzten Sachen in reinen Arbeitszimmern:
- Abweichend von Nr. 6.3.1 der UEVHB2015 sind sämtliche Sachen, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen, mitversichert. Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
- Zu den versicherten Räumlichkeiten zählen auch ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume, sofern darin keine Angestellten beschäftigt werden und kein Publikumsverkehr stattfindet.
- Voraussetzung für die Erweiterung ist, dass für den Wert der gesamten beruflich oder gewerblich genutzten Sachen höchstens 30 % der Versicherungssumme zu berücksichtigen ist. Wird dieser Wert überschritten, so besteht kein Versicherungsschutz.
- Nicht versichert sind Wertsachen gemäß Ziffer 13 UEVHB2015.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 2.000,00 € begrenzt.
Erhöhung der Entschädigungsgrenzen und Vorsorgeerhöhung
Was bedeutet das konkret?
Wer beruflich oder gewerblich in einem ausschließlich dafür genutzten Raum zu Hause arbeitet, kann die dort genutzten Gegenstände über die Hausratversicherung mitversichern lassen. Das gilt jedoch nur, wenn dort keine Angestellten arbeiten und kein Publikumsverkehr stattfindet. Zudem gelten Wertgrenzen und Ausschlüsse, die im Bedingungswerk festgelegt sind.
Häufige Fragen
Welche beruflich genutzten Sachen sind mitversichert?
Mitversichert sind sämtliche Sachen, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen. Ausgeschlossen sind Handelswaren und Musterkollektionen.
Welche Räume sind versichert?
Zu den versicherten Räumlichkeiten zählen auch ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume, sofern darin keine Angestellten beschäftigt werden und kein Publikumsverkehr stattfindet.
Welche Wertgrenze gilt für die Erweiterung?
Für den Wert der gesamten beruflich oder gewerblich genutzten Sachen dürfen höchstens 30 % der Versicherungssumme berücksichtigt werden. Wird dieser Wert überschritten, besteht kein Versicherungsschutz.
Wie hoch ist die Gesamtentschädigung?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 2.000,00 € begrenzt.
Sind Wertsachen mitversichert?
Nein, Wertsachen gemäß Ziffer 13 UEVHB2015 sind nicht versichert.