In der Uelzener Hausratversicherung im Tarif Basis sind beruflich oder gewerblich genutzte Sachen in reinen Arbeitszimmern mitversichert – inklusive ausschließlich beruflich genutzter Räume ohne Angestellte und Publikumsverkehr. Erfahren Sie, welche Grenzen von 30 % der Versicherungssumme und die Entschädigung von 500,00 € je Versicherungsfall gelten und was ausgeschlossen ist.
Für alle beruflich genutzten Sachen in reinen Arbeitszimmern gilt:
- Abweichend von Nr. 6.3.1 UEVHB2015 sind sämtliche Sachen, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen, mitversichert. Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
- Zu den versicherten Räumlichkeiten zählen auch ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume, sofern darin keine Angestellten beschäftigt werden und kein Publikumsverkehr stattfindet.
- Voraussetzung für die Erweiterung ist, dass für den Wert der gesamten beruflich oder gewerblich genutzten Sachen höchstens 30 % der Versicherungssumme zu berücksichtigen ist. Wird dieser Wert überschritten, so besteht kein Versicherungsschutz.
- Nicht versichert sind Wertsachen gemäß Ziffer 13 UEVHB2015.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt.
Versicherte Kosten
Was bedeutet das konkret?
Nutzen Sie ein reines Arbeitszimmer beruflich oder gewerblich, sind die dort befindlichen beruflich genutzten Gegenstände grundsätzlich mitversichert – auch in Räumen, die ausschließlich der Arbeit dienen, solange dort niemand angestellt ist und kein Kundenverkehr stattfindet. Dabei gelten bestimmte Grenzen: Der Wert dieser Sachen darf einen festgelegten Anteil der Versicherungssumme nicht übersteigen, und die Entschädigung ist gedeckelt. Bestimmte Waren und Wertsachen bleiben außen vor. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind beruflich genutzte Sachen in einem reinen Arbeitszimmer mitversichert?
Ja. Abweichend von Nr. 6.3.1 UEVHB2015 sind sämtliche Sachen mitversichert, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen.
Was ist von der Mitversicherung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Handelswaren und Musterkollektionen. Ebenfalls nicht versichert sind Wertsachen gemäß Ziffer 13 UEVHB2015.
Welche Räume sind mitversichert?
Zu den versicherten Räumlichkeiten zählen auch ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume, sofern darin keine Angestellten beschäftigt werden und kein Publikumsverkehr stattfindet.
Gibt es eine Wertgrenze für die Erweiterung?
Ja. Für den Wert der gesamten beruflich oder gewerblich genutzten Sachen dürfen höchstens 30 % der Versicherungssumme berücksichtigt werden. Wird dieser Wert überschritten, besteht kein Versicherungsschutz.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025