In der Hausratversicherung der Uelzener im Tarif Premium sind beruflich oder gewerblich genutzte Sachen des Versicherungsnehmers und mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebender Personen mitversichert – auch in reinen Arbeitszimmern. Es gelten dabei Voraussetzungen wie die 30-%-Wertgrenze und eine Entschädigung von höchstens 1.000,00 € je Versicherungsfall und -jahr.
Für alle beruflich genutzten Sachen in reinen Arbeitszimmern gilt im Tarif Premium der Uelzener Folgendes:
- Abweichend von Nr. 6.3.1 UEVHB2015 sind sämtliche Sachen, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen, mitversichert. Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
- Zu den versicherten Räumlichkeiten zählen auch ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume, sofern darin keine Angestellten beschäftigt werden und kein Publikumsverkehr stattfindet.
- Voraussetzung für die Erweiterung ist, dass für den Wert der gesamten beruflich oder gewerblich genutzten Sachen höchstens 30 % der Versicherungssumme zu berücksichtigen ist. Wird dieser Wert überschritten, so besteht kein Versicherungsschutz.
- Nicht versichert sind Wertsachen gemäß Ziffer 13 UEVHB2015.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 1.000,00 € begrenzt.
Erhöhung der Entschädigungsgrenzen und Vorsorgeerhöhung
Was bedeutet das konkret?
Wer beruflich oder gewerblich Dinge zu Hause nutzt – auch in einem reinen Arbeitszimmer –, kann diese im Rahmen der Hausratversicherung mitversichert haben. Das gilt für Sachen des Versicherungsnehmers und von Personen, die mit ihm zusammenleben. Damit der Schutz greift, dürfen in den beruflich genutzten Räumen keine Angestellten arbeiten und es darf kein Publikumsverkehr stattfinden. Außerdem ist der Wert dieser Sachen auf einen bestimmten Anteil der Versicherungssumme begrenzt, ebenso die mögliche Entschädigung. Bestimmte Gegenstände wie Handelswaren, Musterkollektionen und Wertsachen sind ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind beruflich genutzte Sachen in einem reinen Arbeitszimmer mitversichert?
Ja, abweichend von Nr. 6.3.1 UEVHB2015 sind sämtliche Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen, mitversichert. Auch ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume zählen zu den versicherten Räumlichkeiten.
Welche Sachen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Handelswaren und Musterkollektionen. Ebenfalls nicht versichert sind Wertsachen gemäß Ziffer 13 UEVHB2015.
Welche Voraussetzungen gelten für den erweiterten Schutz?
In den beruflich oder gewerblich genutzten Räumen dürfen keine Angestellten beschäftigt werden und es darf kein Publikumsverkehr stattfinden. Zudem darf für den Wert der gesamten beruflich oder gewerblich genutzten Sachen höchstens 30 % der Versicherungssumme zu berücksichtigen sein. Wird dieser Wert überschritten, besteht kein Versicherungsschutz.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 1.000,00 € begrenzt.