Die Hausratversicherung der Uelzener übernimmt im Tarif Premium Plus Haustierunterbringungs- und Tierarztkosten, die nach einem Versicherungsfall notwendig werden. Nutztiere und exotische Tiere sind ausgeschlossen, für die Unterbringung gilt eine Grenze von 4 % der Versicherungssumme.
Einschluss von Tierarztkosten und Unterbringungskosten im Tarif Premium Plus:
- Abweichend von Ziffer 8 UEVHB2015 sind Haustierunterbringungs- oder Tierarztkosten, die aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig werden, mitversichert.
- Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Nutztiere und exotische Tiere.
- Die Gesamtentschädigung für die Unterbringung Ihres Tieres ist je Versicherungsfall und -jahr auf 4 % der Versicherungssumme begrenzt.
- Die Tierarztkosten sind pro Schadenereignis bis zur Versicherungssumme mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Versicherungsfall Kosten für die Unterbringung Ihres Haustieres oder für den Tierarzt anfallen, kann der Tarif Premium Plus dafür aufkommen. Für die Unterbringung gilt dabei eine anteilige Obergrenze bezogen auf die Versicherungssumme, während Tierarztkosten je Schadenereignis bis zur vollen Versicherungssumme abgedeckt sein können. Nutztiere und exotische Tiere sind von diesem Schutz nicht erfasst.
Häufige Fragen
Welche Tierkosten sind mitversichert?
Mitversichert sind Haustierunterbringungs- oder Tierarztkosten, die aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig werden.
Welche Tiere sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Nutztiere und exotische Tiere.
Wie hoch ist die Entschädigung für die Unterbringung des Tieres?
Die Gesamtentschädigung für die Unterbringung Ihres Tieres ist je Versicherungsfall und -jahr auf 4 % der Versicherungssumme begrenzt.
Bis zu welcher Höhe sind Tierarztkosten abgedeckt?
Die Tierarztkosten sind pro Schadenereignis bis zur Versicherungssumme mitversichert.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025