Die Uelzener Hausratversicherung im Tarif Basis versichert Haustierunterbringungs- und Tierarztkosten mit, wenn diese durch einen Versicherungsfall notwendig werden. Nutztiere und exotische Tiere bleiben ausgeschlossen, und für die Unterbringung sowie die Tierarztkosten gelten klar definierte Entschädigungsgrenzen.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Basis folgendes für den Einschluss von Tierarztkosten und Unterbringungskosten:
- Abweichend von Ziffer 8 UEVHB2015 sind Haustierunterbringungs- oder Tierarztkosten, die aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig werden, mitversichert.
- Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Nutztiere und exotische Tiere.
- Die Gesamtentschädigung für die Unterbringung Ihres Tieres ist je Versicherungsfall und -jahr auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt. Die Tierarztkosten sind pro Schadenereignis bis zur Versicherungssumme mitversichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wird durch einen versicherten Schaden eine tierärztliche Behandlung oder eine vorübergehende Unterbringung Ihres Haustieres nötig, übernimmt der Tarif diese Kosten im vereinbarten Rahmen. Für die Unterbringung gibt es eine anteilige Obergrenze bezogen auf die Versicherungssumme, während Tierarztkosten je Schadenereignis bis zur Versicherungssumme mitversichert sind. Nutztiere und exotische Tiere sind dabei nicht eingeschlossen.
Häufige Fragen
Sind Tierarztkosten in der Uelzener Hausratversicherung Basis mitversichert?
Ja. Tierarztkosten, die aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig werden, sind mitversichert – pro Schadenereignis bis zur Versicherungssumme.
Welche Tiere sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Nutztiere und exotische Tiere.
Wie hoch ist die Entschädigung für die Unterbringung meines Tieres?
Die Gesamtentschädigung für die Unterbringung Ihres Tieres ist je Versicherungsfall und -jahr auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
Wann greift der Einschluss von Tierarzt- und Unterbringungskosten?
Der Einschluss greift, wenn die Haustierunterbringungs- oder Tierarztkosten aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig werden.