Die Uelzener Hausratversicherung im Tarif Premium Plus übernimmt nach einem Versicherungsfall die notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung privat genutzter, elektronisch gespeicherter Daten und Programme, wenn der Datenträger durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung betroffen ist – begrenzt auf 2.000,00 € je Versicherungsfall und -jahr.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Premium Plus folgendes für Datenrettungskosten:
- Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung – und nicht der Wiederbeschaffung – von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmter Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programme. Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
- Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. sog. Raubkopien). Auch nicht ersetzt werden Daten und Programme, die der Versicherungsnehmer auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhält. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für die Kosten neuerlichen Lizenzerwerbs.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 2.000,00 € begrenzt.
Grobe Fahrlässigkeit und Anzeigepflicht
Was bedeutet das konkret?
Werden private Daten oder Programme verloren, weil der Datenträger im Rahmen eines versicherten Schadens beschädigt wurde, hilft dieser Baustein bei den Kosten, die Daten technisch wiederherzustellen. Es geht dabei um das Retten vorhandener Daten – nicht darum, neue Programme zu kaufen oder Lizenzen erneut zu erwerben. Für unrechtmäßig genutzte oder ohnehin gesicherte Programme wird nichts erstattet.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei der Datenrettung übernommen?
Versichert sind die tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich privat genutzten Daten und Programmen. Voraussetzung ist eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung am Datenträger, durch die die Daten verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
Werden die Kosten für die Wiederbeschaffung von Daten ersetzt?
Nein. Versichert sind ausschließlich die Kosten für die technische Wiederherstellung – nicht der Wiederbeschaffung – der Daten und Programme.
Was ist von der Erstattung ausgeschlossen?
Nicht ersetzt werden Wiederherstellungskosten für Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. sog. Raubkopien), sowie Daten und Programme, die auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorgehalten werden. Auch die Kosten eines neuerlichen Lizenzerwerbs werden nicht erstattet.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Datenrettungskosten begrenzt?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 2.000,00 € begrenzt.
Gilt der Schutz auch für beruflich genutzte Daten?
Nein. Versichert sind ausschließlich für die private Nutzung bestimmte Daten und Programme.