Wer in der Uelzener Hausratversicherung im Tarif Premium Plus ein Gerüst am Versicherungsort aufstellen lässt, muss dies nur unter bestimmten Voraussetzungen melden: Erst wenn die Einrüstung länger als sechs Monate bestehen bleibt, wird sie als besondere Gefährdung anzeigepflichtig.
Die Aufstellung eines Gerüstes am Versicherungsort ist nur dann als besondere Gefährdung anzeigepflichtig, wenn sie über einen Zeitraum von 6 Monaten hinaus fortbesteht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Steht am versicherten Ort ein Gerüst, muss dieser Umstand nicht sofort gemeldet werden. Eine Meldung als besondere Gefährdung wird erst dann erforderlich, wenn das Gerüst länger als sechs Monate am Versicherungsort bleibt. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Muss ich jedes Gerüst am Versicherungsort sofort melden?
Nein. Die Aufstellung eines Gerüstes ist nur dann als besondere Gefährdung anzeigepflichtig, wenn sie über einen Zeitraum von 6 Monaten hinaus fortbesteht.
Ab wann wird die Einrüstung anzeigepflichtig?
Sobald das Gerüst über einen Zeitraum von 6 Monaten hinaus am Versicherungsort fortbesteht.
Wie wird ein länger bestehendes Gerüst eingeordnet?
Ein über 6 Monate hinaus fortbestehendes Gerüst gilt als besondere Gefährdung und ist deshalb anzeigepflichtig.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt in der Hausratversicherung der Uelzener im Tarif Premium Plus.