Bei der Uelzener Hausratversicherung im Tarif Premium besteht eine eingeschränkte Anzeigepflicht bei Einrüstung. Das zugehörige Bedingungswerk ist eine Anlage zu den UEVHB2015 und gilt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Premium folgendes für die eingeschränkte Anzeigepflicht bei Einrüstung:
Dieses Bedingungswerk ist eine Anlage zu den UEVHB2015. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt dies entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Der Punkt „eingeschränkte Anzeigepflicht bei Einrüstung“ ist Teil der Hausratversicherung im Tarif Premium der Uelzener. Die dazugehörigen Regelungen finden sich in einem gesonderten Bedingungswerk, das als Anlage zu den UEVHB2015 geführt wird. Es gilt immer dann, wenn im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Für welchen Tarif gilt die eingeschränkte Anzeigepflicht bei Einrüstung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der Uelzener im Tarif Premium.
Zu welchem Bedingungswerk gehört diese Regelung?
Das Bedingungswerk ist eine Anlage zu den UEVHB2015.
Gilt die Regelung immer uneingeschränkt?
Sie gilt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Wo sind die genauen Details geregelt?
Die genauen Details ergeben sich aus dem konkreten Tarif und dem zugehörigen Bedingungswerk, das als Anlage zu den UEVHB2015 geführt wird.