In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Premium folgendes für Räuberische Erpressung (Herausgabe von versicherten Sachen an einem anderen Ort):
- Abweichend von Nr. 3.4.3 UEVHB2015 besteht bei einem versicherten Raub nach Nr. 3.4 UEVHB2015 auch dann Versicherungsschutz, wenn die Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wurde.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
- Die Entschädigungsgrenzen nach Ziffer 13 UEVHB2015 bleiben unverändert.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 2.000,00 € begrenzt.
Außenversicherung
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Abweichend von Nr. 3.4.3 UEVHB2015 besteht bei einem versicherten Raub nach Nr. 3.4 UEVHB2015 auch dann Versicherungsschutz, wenn die Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wurde.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
- Die Entschädigungsgrenzen nach Ziffer 13 UEVHB2015 bleiben unverändert.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 2.000,00 € begrenzt.
Außenversicherung
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025