Wird bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus, während einer Kur oder bei Kurzzeitpflege bestohlen, wer über die Hausratversicherung der Uelzener im Tarif Basis abgesichert ist, kann auch bei einfachem Diebstahl aus dem Krankenzimmer eine Entschädigung erhalten – bis zu einer festgelegten Höchstgrenze und unter bestimmten Voraussetzungen.
Leistung bei einfachem Diebstahl:
Abweichend von Nr. 3.1.1 und Nr. 3.2 UEVHB2015 leistet der Versicherer auch Entschädigung für einfachen Diebstahl, wenn versicherte Sachen aus dem Krankenzimmer entwendet werden. Dies gilt bei stationärem Aufenthalt des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person in folgenden Fällen:
- Krankenhausaufenthalt
- Kuraufenthalt
- Pflegeaufenthalt (Kurzzeitpflege bis max. 6 Monate)
Pflichten des Versicherungsnehmers:
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
Nicht versicherte Sachen:
- elektronische Kleingeräte (Fotoapparate, Videokameras, Mobiltelefone, Laptops, Funkgeräte)
- Wertsachen außer Bargeld gemäß Ziffer 13 UEVHB2015
Entschädigungsgrenze:
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Werden Sie während eines stationären Krankenhaus-, Kur- oder Pflegeaufenthalts bestohlen, springt die Hausratversicherung im Tarif Basis auch dann ein, wenn kein Einbruch nötig war, sondern die Sachen einfach aus dem Krankenzimmer entwendet wurden. Wichtig ist, den Diebstahl sofort bei der Polizei zu melden und dies nachzuweisen. Beachten Sie, dass bestimmte Geräte und Wertsachen nicht mitversichert sind und die Erstattung nach oben begrenzt ist.
Häufige Fragen
Ist einfacher Diebstahl aus dem Krankenzimmer versichert?
Ja. Abweichend von Nr. 3.1.1 und Nr. 3.2 UEVHB2015 leistet der Versicherer auch für einfachen Diebstahl, wenn versicherte Sachen bei stationärem Krankenhaus-, Kur- oder Pflegeaufenthalt aus dem Krankenzimmer entwendet werden.
Für welche Aufenthalte gilt der Schutz?
Der Schutz gilt bei stationärem Krankenhausaufenthalt, Kuraufenthalt und Pflegeaufenthalt (Kurzzeitpflege bis max. 6 Monate) des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
Welche Sachen sind nicht versichert?
Nicht versichert sind elektronische Kleingeräte (Fotoapparate, Videokameras, Mobiltelefone, Laptops, Funkgeräte) sowie Wertsachen außer Bargeld gemäß Ziffer 13 UEVHB2015.
Wie hoch ist die Entschädigung maximal?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.