Wer mit der Uelzener Hausratversicherung im Tarif Premium Plus einen stationären Aufenthalt im Krankenhaus, eine Kur oder eine Kurzzeitpflege verbringt, ist auch gegen einfachen Diebstahl aus dem Krankenzimmer abgesichert. Erfahren Sie, welche Sachen versichert sind, welche Höchstgrenzen gelten und welche Pflichten im Schadenfall bestehen.
Leistung für einfachen Diebstahl:
Abweichend von Nr. 3.1.1 und Nr. 3.2 UEVHB2015 leistet der Versicherer auch Entschädigung für einfachen Diebstahl, wenn versicherte Sachen aus dem Krankenzimmer entwendet werden. Dies gilt bei stationärem Krankenhausaufenthalt, Kuraufenthalt oder Pflegeaufenthalt (Kurzzeitpflege bis max. 6 Monate) des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person.
Pflichten des Versicherungsnehmers:
- Der Diebstahl ist unverzüglich der Polizei anzuzeigen.
- Dem Versicherer ist ein Nachweis dafür zu erbringen.
Nicht versicherte Sachen:
- Elektronische Kleingeräte (Fotoapparate, Videokameras, Mobiltelefone, Laptops, Funkgeräte)
- Wertsachen gemäß Ziffer 13 UEVHB2015 – außer Bargeld
Entschädigungsgrenzen:
- Die Entschädigung für Bargeld ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihnen während eines stationären Aufenthalts im Krankenhaus, bei einer Kur oder in der Kurzzeitpflege etwas aus dem Krankenzimmer gestohlen, springt die Versicherung auch bei einem einfachen Diebstahl ein – also ohne dass ein Einbruch nachgewiesen werden muss. Wichtig ist, dass Sie den Diebstahl sofort bei der Polizei melden und dies belegen können. Für bestimmte elektronische Geräte und Wertsachen besteht kein Schutz, und die Erstattung ist der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Ist auch einfacher Diebstahl im Krankenhaus versichert?
Ja. Abweichend von Nr. 3.1.1 und Nr. 3.2 UEVHB2015 leistet der Versicherer auch für einfachen Diebstahl, wenn versicherte Sachen bei einem stationären Krankenhaus-, Kur- oder Pflegeaufenthalt aus dem Krankenzimmer entwendet werden.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür erbringen.
Sind Handy, Laptop oder Kamera mitversichert?
Nein. Elektronische Kleingeräte wie Fotoapparate, Videokameras, Mobiltelefone, Laptops und Funkgeräte sind nicht versichert. Ebenso sind Wertsachen gemäß Ziffer 13 UEVHB2015 – außer Bargeld – ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt. Für Bargeld gilt eine gesonderte Grenze von 125,00 € je Versicherungsfall und -jahr.
Gilt der Schutz auch bei Kurzzeitpflege?
Ja. Der Schutz gilt bei einem Pflegeaufenthalt in Form der Kurzzeitpflege bis maximal 6 Monate – für den Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person.