Die Uelzener Hausratversicherung Premium leistet auch bei einfachem Diebstahl aus dem Krankenzimmer während eines stationären Krankenhaus-, Kur- oder Pflegeaufenthalts – mit Entschädigungsgrenzen, klaren Ausschlüssen und der Pflicht zur unverzüglichen Anzeige bei der Polizei.
Leistung bei einfachem Diebstahl:
Abweichend von Nr. 3.1.1 und Nr. 3.2 UEVHB2015 leistet der Versicherer auch Entschädigung für einfachen Diebstahl, wenn versicherte Sachen bei stationärem Krankenhausaufenthalt / Kuraufenthalt / Pflegeaufenthalt (Kurzzeitpflege bis max. 6 Monate) des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person aus dem Krankenzimmer entwendet werden.
Pflichten des Versicherungsnehmers:
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen.
- Dem Versicherer ist ein Nachweis dafür zu erbringen.
Nicht versicherte Sachen:
- Elektronische Kleingeräte (Fotoapparate, Videokameras, Mobiltelefone, Laptops, Funkgeräte).
- Wertsachen gemäß Ziffer 13 UEVHB2015 außer Bargeld.
Entschädigungsgrenzen:
- Die Entschädigung für Bargeld ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wird man ins Krankenhaus, zur Kur oder zur Kurzzeitpflege stationär aufgenommen, sind mitgebrachte Gegenstände im Krankenzimmer auch dann geschützt, wenn sie schlicht gestohlen werden – also ohne Einbruch. Dieser Schutz gilt ebenso für eine im selben Haushalt lebende Person. Bestimmte elektronische Kleingeräte und Wertsachen sind dabei ausgenommen, für Bargeld und die Gesamtsumme gelten feste Höchstbeträge. Wichtig ist, den Diebstahl sofort bei der Polizei zu melden und dies belegen zu können.
Häufige Fragen
Ist auch einfacher Diebstahl im Krankenhaus versichert?
Ja. Abweichend von Nr. 3.1.1 und Nr. 3.2 UEVHB2015 leistet der Versicherer auch für einfachen Diebstahl, wenn versicherte Sachen aus dem Krankenzimmer entwendet werden.
Für welche Aufenthalte gilt der Schutz?
Er gilt bei stationärem Krankenhausaufenthalt, Kuraufenthalt oder Pflegeaufenthalt (Kurzzeitpflege bis max. 6 Monate) des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person.
Welche Sachen sind nicht versichert?
Nicht versichert sind elektronische Kleingeräte (Fotoapparate, Videokameras, Mobiltelefone, Laptops, Funkgeräte) sowie Wertsachen gemäß Ziffer 13 UEVHB2015 außer Bargeld.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung für Bargeld ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt. Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Der Diebstahl ist unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer ist ein Nachweis dafür zu erbringen.