In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Premium folgendes für Einbruchdiebstahl in Schiffskabinen / Schlafwagenabteile:
- Abweichend von Nr. 3.1.1, Nr. 3.2 und Nr. 7.3 UEVHB2015 ist der Diebstahl auch aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen mitversichert.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich dem Kapitän / dem Zugpersonal bzw. der Reederei / der Bahngesellschaft anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
- Nicht versichert sind Wertsachen außer Bargeld gemäß Ziffer 13 UEVHB2015. Die Entschädigung für Bargeld ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Abweichend von Nr. 3.1.1, Nr. 3.2 und Nr. 7.3 UEVHB2015 ist der Diebstahl auch aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen mitversichert.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich dem Kapitän / dem Zugpersonal bzw. der Reederei / der Bahngesellschaft anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
- Nicht versichert sind Wertsachen außer Bargeld gemäß Ziffer 13 UEVHB2015. Die Entschädigung für Bargeld ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025