In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl folgendes für Fahrraddiebstahl:
- Leistungsversprechen und Definition
Für Fahrräder – auch Elektrofahrräder (sog. E-Bikes / Pedelecs), für die keine Versicherungspflicht besteht, sowie Fahrradanhänger erstreckt sich der Versicherungsschutz unter den nachfolgenden Voraussetzungen auch auf Schäden durch Diebstahl.
- Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsnehmer hat das Fahrrad / den Fahrradanhänger durch ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl zu sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt. Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem Fahrrad / dem Fahrradanhänger verbunden sind (z. B. sog. „Rahmenschlösser“) gelten nicht als eigenständige Schlösser.
- Der Versicherungsnehmer hat im Schadenfall Kaufbelege sowie sonstige Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der entwendeten Fahrräder / Fahrradanhänger vorzulegen, soweit ihm dies billigerweise zugemutet werden kann. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur dann verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad / der Fahrradanhänger nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.
- Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der Obliegenheiten vorsätzlich nach Nr. 2.2, Nr. 2.3 und Nr. 2.4 UEVHBFA2015, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen und ist leistungsfrei. Das Kündigungsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er die Obliegenheit nicht vorsätzlich verletzt hat. Die Leistungsfreiheit bleibt bestehen.
- Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den von Ihnen gewählten und mit uns vereinbarten Betrag gemäß der Police für Hausrat begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Leistungsversprechen und Definition
Für Fahrräder – auch Elektrofahrräder (sog. E-Bikes / Pedelecs), für die keine Versicherungspflicht besteht, sowie Fahrradanhänger erstreckt sich der Versicherungsschutz unter den nachfolgenden Voraussetzungen auch auf Schäden durch Diebstahl.
- Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsnehmer hat das Fahrrad / den Fahrradanhänger durch ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl zu sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt. Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem Fahrrad / dem Fahrradanhänger verbunden sind (z. B. sog. „Rahmenschlösser“) gelten nicht als eigenständige Schlösser.
- Der Versicherungsnehmer hat im Schadenfall Kaufbelege sowie sonstige Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der entwendeten Fahrräder / Fahrradanhänger vorzulegen, soweit ihm dies billigerweise zugemutet werden kann. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur dann verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad / der Fahrradanhänger nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.
- Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der Obliegenheiten vorsätzlich nach Nr. 2.2, Nr. 2.3 und Nr. 2.4 UEVHBFA2015, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen und ist leistungsfrei. Das Kündigungsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er die Obliegenheit nicht vorsätzlich verletzt hat. Die Leistungsfreiheit bleibt bestehen.
- Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den von Ihnen gewählten und mit uns vereinbarten Betrag gemäß der Police für Hausrat begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025