In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Premium Plus folgendes für Diebstahl versicherter Sachen im Krankenhaus / bei Kuraufenthalt / während Kurzzeitpflege:
- Abweichend von Nr. 3.1.1 und Nr. 3.2 UEVHB2015 leistet der Versicherer auch Entschädigung für einfachen Diebstahl, wenn versicherte Sachen bei stationärem Krankenhausaufenthalt / Kuraufenthalt / Pflegeaufenthalt (Kurzzeitpflege bis max. 6 Monate) des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person aus dem Krankenzimmer entwendet werden.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
- Nicht versichert sind elektronische Kleingeräte (Fotoapparate, Videokameras, Mobiltelefone, Laptops, Funkgeräte) und Wertsachen gemäß Ziffer 13 UEVHB2015 außer Bargeld. Die Entschädigung für Bargeld ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Abweichend von Nr. 3.1.1 und Nr. 3.2 UEVHB2015 leistet der Versicherer auch Entschädigung für einfachen Diebstahl, wenn versicherte Sachen bei stationärem Krankenhausaufenthalt / Kuraufenthalt / Pflegeaufenthalt (Kurzzeitpflege bis max. 6 Monate) des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person aus dem Krankenzimmer entwendet werden.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
- Nicht versichert sind elektronische Kleingeräte (Fotoapparate, Videokameras, Mobiltelefone, Laptops, Funkgeräte) und Wertsachen gemäß Ziffer 13 UEVHB2015 außer Bargeld. Die Entschädigung für Bargeld ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025