Wird nach einem Einbruch in die versicherte Wohnung das Festnetz-Telefon von unbekannten Tätern genutzt, ersetzt die Uelzener Hausratversicherung im Tarif Premium die entstandenen Telefonmehrkosten – begrenzt auf 250,00 € je Versicherungsfall und -jahr. Voraussetzung sind unter anderem die Anzeige bei der Polizei und ein Einzelgesprächsnachweis.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Premium für Telefonmissbrauch nach Einbruch durch unbekannte Täter Folgendes:
- Wird nach einem Einbruchdiebstahl gemäß Nr. 3.2 UEVHB2015 in die versicherte Wohnung das Festnetz-Telefon von dem Täter benutzt, so ersetzt der Versicherer die dadurch angefallenen Telefonmehrkosten.
- Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer auf Verlangen einen Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens einzureichen.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wenn Einbrecher in Ihre Wohnung eindringen und dort Ihr Festnetz-Telefon nutzen, müssen Sie nicht auf den zusätzlichen Telefonkosten sitzen bleiben. Die Uelzener übernimmt im Tarif Premium diese Mehrkosten. Wichtig ist dabei, dass Sie den Einbruch bei der Polizei melden und die entsprechenden Nachweise vorlegen können.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei Telefonmissbrauch nach einem Einbruch ersetzt?
Ersetzt werden die Telefonmehrkosten, die dadurch entstehen, dass der Täter nach einem Einbruchdiebstahl das Festnetz-Telefon in der versicherten Wohnung benutzt.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt.
Welche Nachweise muss ich erbringen?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür erbringen. Auf Verlangen ist zusätzlich ein Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens einzureichen.
Gilt der Schutz auch beim Missbrauch eines Mobiltelefons?
Die Leistung bezieht sich auf die Benutzung des Festnetz-Telefons in der versicherten Wohnung nach einem Einbruchdiebstahl.