In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Premium folgendes für Telefonmissbrauch nach Einbruch durch unbekannte Täter:
- Wird nach einem Einbruchdiebstahl gemäß Nr. 3.2 UEVHB2015 in die versicherte Wohnung das Festnetz-Telefon von dem Täter benutzt, so ersetzt der Versicherer die dadurch angefallenen Telefonmehrkosten.
- Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer auf Verlangen einen Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens einzureichen.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Wird nach einem Einbruchdiebstahl gemäß Nr. 3.2 UEVHB2015 in die versicherte Wohnung das Festnetz-Telefon von dem Täter benutzt, so ersetzt der Versicherer die dadurch angefallenen Telefonmehrkosten.
- Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer auf Verlangen einen Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens einzureichen.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025