Die Hausratversicherung Premium der Uelzener ersetzt beim privaten Online-Banking Vermögensschäden durch Phishing bis 500,00 € je Versicherungsfall und -jahr – vorausgesetzt, aktuelle Sicherheitsstandards, Firewall und Virenschutz werden eingehalten. Was genau als Phishing gilt, welche Schäden ausgeschlossen sind und welche Pflichten bestehen, lesen Sie hier.
Was ist bei Schäden durch Phishing im Tarif Premium mitversichert:
- Mitversichert sind Vermögensschäden innerhalb des von Ihnen durchgeführten privaten Online-Bankings, wenn durch Phishing unberechtigte Dritte Überweisungen elektronisch übermitteln und die kontoführende Bank diese ausführt.
- Ein Vermögensschaden im Sinne dieser Bestimmung ist die unmittelbar aus dem Phishing-Angriff resultierende Vermögenseinbuße in Höhe des abgebuchten Betrages.
- Versicherungsschutz besteht im Zusammenhang mit Online-Banking-Aktionen, welche Sie in der versicherten Wohnung oder über in Ihrem Eigentum stehende Laptops, portable PCs oder Smartphones durchführen.
Was Phishing im Sinne dieser Bestimmung bedeutet:
Phishing ist ein Verfahren, bei dem Täter sich mit Hilfe gefälschter E-Mails vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten von arglosen Dritten verschaffen, wobei die Täter typischerweise ein durch die Täuschung über die tatsächliche Identität erlangtes Vertrauensverhältnis ausnutzen. Mit den gewonnenen Daten nehmen die Täter unter der Identität des Inhabers im Online-Verkehr unerlaubte Handlungen vor.
Was nicht mitversichert ist:
- Andere Arten des Erlangens von vertraulichen Zugangs- und Identifikationsdaten (wie z. B. Pharming) sind nicht mitversichert.
- Aus der Abbuchung resultierende Folgeschäden (z. B. Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung, in Rechnung gestellte Kosten der Bank u. ä.) sind nicht versichert.
- Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden, die das kontoführende Kreditinstitut ersetzt bzw. für die das kontoführende Kreditinstitut haftet.
Wann mehrere Schäden als ein Versicherungsfall gelten:
Mehrere Schäden stellen einen Versicherungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame schadenursächliche Handlung (Phishing-Angriff) zurückzuführen sind, bei dem die Täter mehrere Zugangs- und Identifikationsdaten erlangt haben.
Voraussetzungen für die Entschädigungsleistung:
- Unsere Entschädigungsleistung setzt voraus, dass Sie den aktuell üblichen Online-Banking-Sicherheitsstandard verwenden.
- Vor Eintritt des Versicherungsfalles müssen Sie Ihren Computer, den Sie zum Online-Banking nutzen, mit dem Schutz oder einer Firewall gegen unberechtigtes Eindringen sowie einer Virenschutzsoftware, die auf dem neuesten Stand gehalten wird, ausstatten. Virendefinitionen sind mindestens alle 14 Tage zu aktualisieren.
Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, so können wir nach Nr. 26.1.2 UEVHB2015 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Pflichten nach Eintritt des Versicherungsfalls:
Nach Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie insbesondere bei der Aufklärung des Versicherungsfalls mitwirken und uns alle erforderlichen Auskünfte erteilen. Dazu gehört:
- (1) die kontoführende Bank zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zur Aufklärung des Versicherungsfalles zu erteilen.
- (2) den Versicherungsfall unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, so können wir gemäß Nr. 26.3 UEVHB2015 unter den beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Entschädigungsgrenze:
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihnen beim privaten Online-Banking durch eine Phishing-Attacke Geld vom Konto abgebucht, springt der Premium-Tarif ein und ersetzt den unmittelbar entstandenen Verlust. Wichtig ist, dass Sie Ihre Geräte mit Firewall und aktuellem Virenschutz absichern, gängige Sicherheitsstandards nutzen und im Schadenfall mit Bank, Polizei und Versicherer zusammenarbeiten. Andere Betrugsformen wie Pharming sowie Folgekosten sind nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag zahlt die Versicherung bei Phishing?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt.
Welche Sicherheitsvorkehrungen muss ich treffen?
Sie müssen den aktuell üblichen Online-Banking-Sicherheitsstandard verwenden und Ihren Computer mit Firewall bzw. Schutz gegen unberechtigtes Eindringen sowie einer aktuellen Virenschutzsoftware ausstatten. Die Virendefinitionen sind mindestens alle 14 Tage zu aktualisieren.
Ist auch Pharming mitversichert?
Nein. Andere Arten des Erlangens von vertraulichen Zugangs- und Identifikationsdaten, wie z. B. Pharming, sind nicht mitversichert.
Was muss ich nach einem Phishing-Schaden tun?
Sie müssen bei der Aufklärung mitwirken, die kontoführende Bank zur Auskunft ermächtigen sowie den Versicherungsfall unverzüglich der Polizei anzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür erbringen.
Sind Folgekosten wie Zinseinbußen abgedeckt?
Nein. Aus der Abbuchung resultierende Folgeschäden wie Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung oder in Rechnung gestellte Kosten der Bank sind nicht versichert. Auch Schäden, die das kontoführende Kreditinstitut ersetzt oder für die es haftet, sind nicht abgedeckt.
Inhalte aus: UEVHB2015