Wird die Wohnung nach einem Schaden unbewohnbar, übernimmt die Uelzener Hausratversicherung im Tarif Premium die Hotelkosten – und zwar je Versicherungsfall längstens für 200 Tage. Wie hoch die tägliche Entschädigung ausfällt und welche Grenze dabei gilt, erfahren Sie hier im Überblick.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Premium folgendes für Hotelkosten:
- In Erweiterung zu Nr. 8.3 UEVHB2015 sind Hotelkosten je Versicherungsfall längstens für die Dauer von 200 Tagen versichert.
- Die Entschädigung ist auf 1 ‰ der Versicherungssumme pro Tag begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihre Wohnung nach einem versicherten Schaden vorübergehend nicht bewohnbar ist, können Sie in einem Hotel unterkommen. Die Uelzener beteiligt sich an diesen Übernachtungskosten – für einen begrenzten Zeitraum und bis zu einem festgelegten Tagesbetrag, der sich an Ihrer Versicherungssumme orientiert. Diese Angaben dienen als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie lange werden Hotelkosten übernommen?
Hotelkosten sind je Versicherungsfall längstens für die Dauer von 200 Tagen versichert.
Wie hoch ist die tägliche Entschädigung für Hotelkosten?
Die Entschädigung ist auf 1 ‰ der Versicherungssumme pro Tag begrenzt.
Auf welche Regelung bezieht sich die Erweiterung?
Die Regelung gilt in Erweiterung zu Nr. 8.3 UEVHB2015.
In welchem Tarif gilt diese Regelung zu den Hotelkosten?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der Uelzener im Tarif Premium.