In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Basis folgendes für Seng- und Schmorschäden:
- Abweichend von Nr. 2.6.2 UEVHB2015 leistet der Versicherer bis 1 % der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall und -jahr.
- Versichert sind Seng- und Schmorschäden an versicherten Sachen gemäß Ziffer 6 UEVHB2015.
- Nicht versichert sind Seng- und Schmorschäden an technischen Geräten aller Art.
- Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind alle Schäden, die durch Tabakpfeifen-, Zigarren- oder Zigarettenglut entstanden sind.
- Es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 400,00 € je Versicherungsfall. Es wird der Zeitwert entschädigt.
Beispiel: Eine Kerze fällt um und sengt ein kleines Loch in den Tisch. Die Versicherungssumme beträgt 50.000,00 €. Der Zeitwert des Tisches beträgt 850,00 €.
Die Entschädigung errechnet sich wie folgt:
Versicherungssumme 50.000,00 € plus 10 % Vorsorge = 55.000,00 € davon 1 % = die maximale Entschädigungsgrenze = 550,00 € Schadenhöhe 850,00 € - 400,00 € SB = 450,00 € Der Versicherungsnehmer erhält eine Entschädigung in Höhe von 450,00 €, sofern er die Wiederbeschaffung per Rechnung nachweist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Abweichend von Nr. 2.6.2 UEVHB2015 leistet der Versicherer bis 1 % der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall und -jahr.
- Versichert sind Seng- und Schmorschäden an versicherten Sachen gemäß Ziffer 6 UEVHB2015.
- Nicht versichert sind Seng- und Schmorschäden an technischen Geräten aller Art.
- Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind alle Schäden, die durch Tabakpfeifen-, Zigarren- oder Zigarettenglut entstanden sind.
- Es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 400,00 € je Versicherungsfall. Es wird der Zeitwert entschädigt.
Beispiel: Eine Kerze fällt um und sengt ein kleines Loch in den Tisch. Die Versicherungssumme beträgt 50.000,00 €. Der Zeitwert des Tisches beträgt 850,00 €.
Die Entschädigung errechnet sich wie folgt:
Versicherungssumme 50.000,00 € plus 10 % Vorsorge = 55.000,00 € davon 1 % = die maximale Entschädigungsgrenze = 550,00 € Schadenhöhe 850,00 € - 400,00 € SB = 450,00 € Der Versicherungsnehmer erhält eine Entschädigung in Höhe von 450,00 €, sofern er die Wiederbeschaffung per Rechnung nachweist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025