In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Basis folgendes für Diebstahl am Arbeitsplatz:
- Abweichend von Nr. 3.1.1, Nr. 3.2 und Nr. 7.3 UEVHB2015 ist der einfache Diebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland während der Geschäftszeiten mitversichert.
- Versicherungsschutz besteht außerdem bei Entwendung von versicherten Sachen nach Einbruch am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
- Nicht versichert sind elektronische Kleingeräte (Fotoapparate, Videokameras, Mobiltelefone, Laptops, Funkgeräte) und Wertsachen außer Bargeld gemäß Ziffer 13 UEVHB2015.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Abweichend von Nr. 3.1.1, Nr. 3.2 und Nr. 7.3 UEVHB2015 ist der einfache Diebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland während der Geschäftszeiten mitversichert.
- Versicherungsschutz besteht außerdem bei Entwendung von versicherten Sachen nach Einbruch am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
- Nicht versichert sind elektronische Kleingeräte (Fotoapparate, Videokameras, Mobiltelefone, Laptops, Funkgeräte) und Wertsachen außer Bargeld gemäß Ziffer 13 UEVHB2015.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025