Die Uelzener Hausratversicherung im Tarif Basis schützt beim einfachen Diebstahl versicherter Sachen am Arbeitsplatz innerhalb Deutschlands während der Geschäftszeiten sowie bei Entwendung nach Einbruch. Welche Voraussetzungen gelten, welche Geräte ausgeschlossen sind und bis zu welcher Grenze entschädigt wird, erfahren Sie hier.
Für Diebstahl am Arbeitsplatz gilt im Tarif Basis:
- Abweichend von Nr. 3.1.1, Nr. 3.2 und Nr. 7.3 UEVHB2015 ist der einfache Diebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland während der Geschäftszeiten mitversichert.
- Versicherungsschutz besteht außerdem bei Entwendung von versicherten Sachen nach Einbruch am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
- Nicht versichert sind elektronische Kleingeräte (Fotoapparate, Videokameras, Mobiltelefone, Laptops, Funkgeräte) und Wertsachen außer Bargeld gemäß Ziffer 13 UEVHB2015.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird versicherter Hausrat an Ihrem Arbeitsplatz in Deutschland gestohlen, kann dafür Versicherungsschutz bestehen – sowohl beim einfachen Diebstahl während der Geschäftszeiten als auch nach einem Einbruch. Damit die Leistung greift, sollten Sie den Diebstahl umgehend bei der Polizei melden und dies nachweisen. Beachten Sie, dass bestimmte elektronische Kleingeräte und Wertsachen (außer Bargeld) nicht abgedeckt sind und für die Entschädigung eine feste Höchstgrenze gilt.
Häufige Fragen
Ist einfacher Diebstahl am Arbeitsplatz mitversichert?
Ja. Der einfache Diebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland während der Geschäftszeiten ist mitversichert.
Besteht auch nach einem Einbruch Versicherungsschutz?
Ja. Versicherungsschutz besteht bei Entwendung von versicherten Sachen nach Einbruch am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Sie haben den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
Welche Sachen sind nicht versichert?
Nicht versichert sind elektronische Kleingeräte (Fotoapparate, Videokameras, Mobiltelefone, Laptops, Funkgeräte) und Wertsachen außer Bargeld gemäß Ziffer 13 UEVHB2015.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025