Wer am Arbeitsplatz bestohlen wird, ist über die Uelzener Hausratversicherung im Tarif Premium Plus mitversichert – bei einfachem Diebstahl und nach Einbruch innerhalb Deutschlands während der Geschäftszeiten. Erfahren Sie, welche Grenzen für Bargeld gelten, welche Geräte ausgeschlossen sind und welche Pflichten im Schadenfall bestehen.
Für Diebstahl am Arbeitsplatz gilt im Tarif Premium Plus Folgendes:
- Abweichend von Nr. 3.1.1, Nr. 3.2 und Nr. 7.3 UEVHB2015 ist der einfache Diebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland während der Geschäftszeiten mitversichert.
- Versicherungsschutz besteht außerdem bei Entwendung von versicherten Sachen nach Einbruch am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
Nicht versichert und Begrenzungen:
- Nicht versichert sind elektronische Kleingeräte (Fotoapparate, Videokameras, Mobiltelefone, Laptops, Funkgeräte) und Wertsachen außer Bargeld gemäß Ziffer 13 UEVHB2015.
- Die Entschädigung für Bargeld ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Werden Ihnen am Arbeitsplatz in Deutschland während der Geschäftszeiten Sachen gestohlen – ob durch einfachen Diebstahl oder nach einem Einbruch – kann dafür Versicherungsschutz bestehen. Wichtig ist, dass Sie den Vorfall sofort bei der Polizei melden und einen Nachweis vorlegen. Für elektronische Kleingeräte und Wertsachen gilt der Schutz nicht, und für Bargeld sowie die Gesamtleistung gibt es feste Höchstgrenzen.
Häufige Fragen
Ist einfacher Diebstahl am Arbeitsplatz mitversichert?
Ja. Abweichend von Nr. 3.1.1, Nr. 3.2 und Nr. 7.3 UEVHB2015 ist der einfache Diebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland während der Geschäftszeiten mitversichert.
Was muss ich nach einem Diebstahl am Arbeitsplatz tun?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür erbringen.
Sind Laptops und Handys am Arbeitsplatz versichert?
Nein. Nicht versichert sind elektronische Kleingeräte wie Fotoapparate, Videokameras, Mobiltelefone, Laptops und Funkgeräte sowie Wertsachen außer Bargeld gemäß Ziffer 13 UEVHB2015.
Wie hoch ist die Entschädigung für Bargeld?
Die Entschädigung für Bargeld ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
Gibt es eine Höchstgrenze für den Diebstahl am Arbeitsplatz?
Ja. Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt.