Die Uelzener Hausratversicherung im Tarif Premium schützt bei Diebstahl am Arbeitsplatz: Versichert sind der einfache Diebstahl während der Geschäftszeiten sowie die Entwendung nach Einbruch innerhalb Deutschlands – mit klaren Entschädigungsgrenzen und Ausschlüssen.
Im Tarif Premium der Uelzener Hausratversicherung gilt für Diebstahl am Arbeitsplatz Folgendes:
- Abweichend von Nr. 3.1.1, Nr. 3.2 und Nr. 7.3 UEVHB2015 ist der einfache Diebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland während der Geschäftszeiten mitversichert.
- Versicherungsschutz besteht außerdem bei Entwendung von versicherten Sachen nach Einbruch am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
- Nicht versichert sind elektronische Kleingeräte (Fotoapparate, Videokameras, Mobiltelefone, Laptops, Funkgeräte) und Wertsachen außer Bargeld gemäß Ziffer 13 UEVHB2015. Die Entschädigung für Bargeld ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihnen am Arbeitsplatz in Deutschland während der Geschäftszeiten etwas gestohlen, ist dieser Diebstahl im Premium-Tarif mitversichert – auch dann, wenn zuvor eingebrochen wurde. Wichtig ist, den Vorfall sofort bei der Polizei zu melden und dies gegenüber dem Versicherer nachzuweisen. Beachten Sie, dass elektronische Kleingeräte und Wertsachen (mit Ausnahme von Bargeld) nicht erfasst sind und für die Entschädigung feste Höchstgrenzen gelten.
Häufige Fragen
Ist einfacher Diebstahl am Arbeitsplatz mitversichert?
Ja. Im Tarif Premium ist der einfache Diebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland während der Geschäftszeiten mitversichert.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Der Diebstahl ist unverzüglich der Polizei anzuzeigen. Zudem muss dem Versicherer ein Nachweis dafür erbracht werden.
Welche Sachen sind nicht versichert?
Nicht versichert sind elektronische Kleingeräte wie Fotoapparate, Videokameras, Mobiltelefone, Laptops und Funkgeräte sowie Wertsachen – außer Bargeld gemäß Ziffer 13 UEVHB2015.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt. Für Bargeld gilt eine gesonderte Grenze von 125,00 € je Versicherungsfall und -jahr.
Ist auch ein Einbruch am Arbeitsplatz abgedeckt?
Ja. Versicherungsschutz besteht auch bei Entwendung von versicherten Sachen nach Einbruch am Arbeitsplatz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025