In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Zusatzbaustein Glas folgendes für Notverglasung / Notverschalung:
Das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverglasungen und Notverschalungen) kann vom Versicherungsnehmer in Auftrag gegeben und als notwendige versicherte Kosten geltend gemacht werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverglasungen und Notverschalungen) kann vom Versicherungsnehmer in Auftrag gegeben und als notwendige versicherte Kosten geltend gemacht werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025