In der Hausratversicherung der Uelzener übernimmt der Zusatzbaustein Glas auch das vorläufige Verschließen beschädigter Öffnungen: Notverglasungen und Notverschalungen kann der Versicherungsnehmer in Auftrag geben und als notwendige versicherte Kosten geltend machen.
Im Tarif Zusatzbaustein Glas der Hausratversicherung der Uelzener gilt für Notverglasung und Notverschalung folgendes:
Das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverglasungen und Notverschalungen) kann vom Versicherungsnehmer in Auftrag gegeben und als notwendige versicherte Kosten geltend gemacht werden.
Was bedeutet das konkret?
Wird durch einen Glasschaden eine Öffnung beschädigt, darf diese zunächst provisorisch verschlossen werden. Solche Notverglasungen und Notverschalungen können Sie selbst beauftragen. Die dafür notwendigen Kosten gelten als versichert und lassen sich geltend machen. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wer darf eine Notverglasung oder Notverschalung in Auftrag geben?
Das vorläufige Verschließen von Öffnungen kann vom Versicherungsnehmer in Auftrag gegeben werden.
Sind die Kosten für Notverglasung und Notverschalung versichert?
Ja, sie können als notwendige versicherte Kosten geltend gemacht werden.
Was zählt zur Notverglasung und Notverschalung?
Darunter fällt das vorläufige Verschließen von Öffnungen.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt in der Hausratversicherung der Uelzener im Tarif Zusatzbaustein Glas.