Nach einem Einbruch in die versicherte Wohnung übernimmt die Uelzener Hausratversicherung im Tarif Premium Plus die Telefonmehrkosten, wenn der Täter das Festnetz-Telefon missbraucht – bis zu 500,00 € je Versicherungsfall und -jahr, gegen Einzelgesprächsnachweis und polizeiliche Anzeige.
Ersatz der Telefonmehrkosten nach Einbruch:
- Wird nach einem Einbruchdiebstahl gemäß Nr. 3.2 UEVHB2015 in die versicherte Wohnung das Festnetz-Telefon von dem Täter benutzt, so ersetzt der Versicherer die dadurch angefallenen Telefonmehrkosten.
- Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer auf Verlangen einen Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens einzureichen.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Nutzen Einbrecher nach einem Einbruch in Ihre Wohnung Ihr Festnetz-Telefon, um auf Ihre Kosten zu telefonieren, springt der Tarif für die zusätzlich entstandenen Telefonkosten ein. Wichtig ist, dass Sie den Einbruch bei der Polizei melden und die Mehrkosten belegen können – etwa über einen Einzelverbindungsnachweis Ihres Anbieters. Die Erstattung ist der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Wann werden die Telefonmehrkosten ersetzt?
Wenn nach einem Einbruchdiebstahl gemäß Nr. 3.2 UEVHB2015 in die versicherte Wohnung der Täter das Festnetz-Telefon benutzt, ersetzt der Versicherer die dadurch angefallenen Telefonmehrkosten.
Wie hoch ist die Entschädigung maximal?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt.
Welchen Nachweis muss ich für die Telefonkosten erbringen?
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer auf Verlangen einen Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens einzureichen.
Muss ich den Einbruch der Polizei melden?
Ja. Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.