Die Uelzener Hausratversicherung im Tarif Premium ersetzt Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden an versicherten Sachen – etwa wenn Rauch oder Ruß plötzlich und bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt. Auch Schäden durch Verpuffung sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Premium folgendes für Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden:
- Abweichend von Nr. 2.1.1 UEVHB2015 leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden. Ein Schaden durch Rauch oder Ruß liegt vor, wenn Rauch oder Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten ist und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt.
- Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Verpuffung. Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
- Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
- Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Tritt Rauch oder Ruß unerwartet und nicht bestimmungsgemäß aus einer Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlage auf dem Versicherungsgrundstück aus und trifft dabei direkt auf Ihren Hausrat, übernimmt der Tarif Premium die Entschädigung. Auch Schäden durch eine Verpuffung – also eine langsame, druckarme Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben – sind abgedeckt. Nicht erfasst sind dagegen Schäden, die durch dauerhafte Einwirkung entstehen. Der Schutz gilt bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Wann liegt ein Schaden durch Rauch oder Ruß vor?
Ein Schaden durch Rauch oder Ruß liegt vor, wenn Rauch oder Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten ist und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt.
Sind auch Verpuffungsschäden mitversichert?
Ja. Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Verpuffung. Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
Bis zu welcher Höhe sind die Schäden versichert?
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.