In der Hausratversicherung der Uelzener sind im Tarif Premium auch Folgeschäden an Gefriergut infolge Überspannung durch Blitzschlag oder Netzausfall versichert. Der Netzausfall muss dokumentiert sein, die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 300,00 € begrenzt.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Premium folgendes für Schäden an Gefriergut infolge Stromschwankungen:
- In Erweiterung von Nr. 2.3 UEVHB2015 sind auch Folgeschäden an Gefriergut infolge Überspannung durch Blitzschlag oder Netzausfall versichert.
- Der Netzausfall muss vom Stromanbieter oder einer entsprechenden Einrichtung dokumentiert sein.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 300,00 € begrenzt.
Diebstahl und andere strafbaren Handlungen
Was bedeutet das konkret?
Taut Ihr eingefrorenes Gut auf, weil ein Blitzschlag eine Überspannung verursacht oder das Stromnetz ausfällt, springt der Premium-Tarif für den entstandenen Folgeschaden am Gefriergut ein. Wichtig ist, dass ein Netzausfall belegt werden kann – etwa durch den Stromanbieter. Die Leistung ist dabei betragsmäßig begrenzt.
Häufige Fragen
Sind Schäden an Gefriergut durch Stromschwankungen versichert?
Ja. Im Tarif Premium sind in Erweiterung von Nr. 2.3 UEVHB2015 auch Folgeschäden an Gefriergut infolge Überspannung durch Blitzschlag oder Netzausfall versichert.
Welche Voraussetzung gilt bei einem Netzausfall?
Der Netzausfall muss vom Stromanbieter oder einer entsprechenden Einrichtung dokumentiert sein.
Wie hoch ist die Entschädigung für Schäden am Gefriergut?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 300,00 € begrenzt.
Welche Ursachen für Schäden am Gefriergut sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Folgeschäden an Gefriergut infolge Überspannung durch Blitzschlag oder Netzausfall.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025