In der Uelzener Hausratversicherung im Tarif Premium ist der einfache Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Sportgeräten, Gartenmöbeln und Gartengeräten unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert – etwa auf dem umfriedeten Grundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen. Erfahren Sie, welche Nachweise Sie brauchen, was ausgeschlossen ist und bis zu welcher Höhe entschädigt wird.
Für den einfachen Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Sportgeräten, Gartenmöbeln und Gartengeräten gilt:
- Abweichend von Nr. 3.1.1 und Nr. 3.2 UEVHB 2015 ist der einfache Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Sportgeräten, Gartenmöbeln und Gartengeräten mitversichert, wenn diese nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) abgestellt waren oder sich außerhalb des Versicherungsortes, jedoch auf dem umfriedeten Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, befanden.
- Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und Kaufbelege oder sonstige Nachweise zu beschaffen und aufzubewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweist.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
- Kein Versicherungsschutz besteht für Fahrräder.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Werden Gegenstände wie Wäsche auf der Leine, Sportgeräte, Gartenmöbel oder Gartengeräte draußen auf dem eingezäunten Grundstück oder in gemeinsam genutzten Räumen wie dem Treppenhaus gestohlen, greift der Schutz auch bei einem einfachen Diebstahl. Wichtig ist, dass Sie belegen können, welche Sachen betroffen waren, und dass Sie den Diebstahl sofort bei der Polizei melden. Fahrräder sind hiervon ausgenommen, und die Erstattung ist der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Gegenstände sind beim einfachen Diebstahl mitversichert?
Mitversichert sind Wäsche auf der Leine, Sportgeräte, Gartenmöbel und Gartengeräte, wenn sie sich in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) oder außerhalb des Versicherungsortes auf dem umfriedeten Grundstück befanden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Sind Fahrräder mitversichert?
Nein, für Fahrräder besteht kein Versicherungsschutz.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür erbringen.
Welche Nachweise über die gestohlenen Gegenstände muss ich aufbewahren?
Sie haben Unterlagen über den Hersteller, die Marke und Kaufbelege oder sonstige Nachweise zu beschaffen und aufzubewahren. Verletzen Sie diese Bestimmung, können Sie Entschädigung nur verlangen, wenn Sie die Merkmale anderweitig nachweisen.