In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Premium folgendes für Einfacher Diebstahl von Krankenfahrstühlen und Kinderwagen:
- Abweichend von Nr. 3.1.1, Nr. 3.2 und Nr. 7.3 UEVHB2015 ist der einfache Diebstahl von Krankenfahrstühlen und Kinderwagen und deren Zubehör mitversichert.
- Lose mit dem Krankenfahrstuhl oder dem Kinderwagen verbundene oder regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit den genannten Gegenständen entwendet worden sind. Die Nachweispflicht trägt der Versicherungsnehmer.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Abweichend von Nr. 3.1.1, Nr. 3.2 und Nr. 7.3 UEVHB2015 ist der einfache Diebstahl von Krankenfahrstühlen und Kinderwagen und deren Zubehör mitversichert.
- Lose mit dem Krankenfahrstuhl oder dem Kinderwagen verbundene oder regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit den genannten Gegenständen entwendet worden sind. Die Nachweispflicht trägt der Versicherungsnehmer.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025