Die Uelzener Hausratversicherung im Tarif Premium übernimmt bei einem Versicherungsfall die notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung privat genutzter elektronischer Daten und Programme, wenn diese durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung am Datenträger verloren, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind. Ausgeschlossen sind unter anderem Raubkopien und der Erwerb neuer Lizenzen – die Entschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 1.000,00 € begrenzt.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Premium folgendes für Datenrettungskosten:
- Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung – und nicht der Wiederbeschaffung – von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmter Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programme. Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
- Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. sog. Raubkopien). Auch nicht ersetzt werden Daten und Programme, die der Versicherungsnehmer auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhält.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für die Kosten neuerlichen Lizenzerwerbs.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 1.000,00 € begrenzt.
Grobe Fahrlässigkeit und Anzeigepflicht
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein versicherter Schaden dazu führt, dass ein Datenträger beschädigt wird und dadurch private Daten oder Programme verloren gehen, hilft die Versicherung bei den Kosten, um diese Daten technisch wiederherzustellen. Es geht dabei um das Retten der vorhandenen Daten, nicht um den Neukauf. Für unberechtigt genutzte Programme, ohnehin gesicherte Daten und den Kauf neuer Lizenzen gibt es keine Erstattung. Die Höhe der Erstattung ist gedeckelt.
Häufige Fragen
Was wird bei den Datenrettungskosten übernommen?
Übernommen werden die tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung von ausschließlich privat genutzten, elektronisch gespeicherten Daten und Programmen. Voraussetzung ist eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung am Datenträger, durch die die Daten verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
Werden auch die Kosten für die Wiederbeschaffung übernommen?
Nein. Versichert sind die Kosten für die technische Wiederherstellung – und nicht der Wiederbeschaffung – der betroffenen Daten und Programme.
Welche Daten und Programme sind nicht ersetzbar?
Nicht ersetzt werden Wiederherstellungskosten für Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. sog. Raubkopien). Ebenso nicht ersetzt werden Daten und Programme, die der Versicherungsnehmer auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhält. Auch die Kosten eines neuerlichen Lizenzerwerbs werden nicht erstattet.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 1.000,00 € begrenzt.
Gilt der Schutz auch für beruflich genutzte Daten?
Nein. Versichert sind ausschließlich für die private Nutzung bestimmte Daten und Programme.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025