Bei der Uelzener Hausratversicherung sind versicherte Sachen im Rahmen der Außenversicherung weltweit geschützt, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden – wobei Zeiträume über sechs Monate nicht mehr als vorübergehend gelten. Der Versicherungsschutz greift für Eigentum und Gebrauchsgegenstände des Versicherungsnehmers sowie mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebender Personen und ist insgesamt auf 10 Prozent der Versicherungssumme begrenzt.
Versicherte Sachen sind weltweit auch dann versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Voraussetzung ist, dass die Sachen Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder deren Gebrauch dienen. Zeiträume von mehr als sechs Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Unselbstständiger Hausstand während Wehrdienst, Freiwilligendienst oder Ausbildung
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person außerhalb der Wohnung auf, gilt der Aufenthalt so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand gegründet wird. Dies gilt bei einem Aufenthalt
- zur Ausbildung,
- zur Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes,
- zur Ableistung eines internationalen oder nationalen Jugendfreiwilligendienstes (Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr) oder
- zur Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes.
Versicherte Gefahren
Im Rahmen der Außenversicherung besteht Versicherungsschutz gegen die versicherten Gefahren und Schäden mit den jeweiligen Ausschlüssen. Zusätzlich gilt:
- Vandalismus ist nicht mitversichert.
- Bei Raub besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer und für Personen, die mit dem Versicherungsnehmer am Versicherungsort in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 10 % der Versicherungssumme begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Für Wertsachen gelten die zusätzlichen Entschädigungsgrenzen.
Was bedeutet das konkret?
Der Hausratschutz gilt nicht nur zu Hause, sondern weltweit auch dann, wenn versicherte Sachen sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten zählt jedoch nicht mehr als vorübergehend. Für Personen in Ausbildung, Wehrdienst oder einem Freiwilligendienst gilt der Aufenthalt so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand gegründet wird. Die Leistung ist im Rahmen der Außenversicherung insgesamt auf 10 % der Versicherungssumme begrenzt, Vandalismus ist ausgeschlossen und bei Raub sind bestimmte Personen mitversichert.
Häufige Fragen
Sind meine Sachen auch versichert, wenn ich sie mit auf Reisen nehme?
Ja, versicherte Sachen sind weltweit auch dann versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als sechs Monaten gelten allerdings nicht mehr als vorübergehend.
Gilt der Schutz auch, wenn ein Kind für Ausbildung oder Freiwilligendienst auszieht?
Ja. Bei einem Aufenthalt zur Ausbildung, zum freiwilligen Wehrdienst, zu einem Jugendfreiwilligendienst (Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr) oder zum Bundesfreiwilligendienst gilt der Aufenthalt außerhalb der Wohnung so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand gegründet wird.
Wie hoch ist die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung?
Die Entschädigung ist insgesamt auf 10 % der Versicherungssumme begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Für Wertsachen gelten zusätzliche Entschädigungsgrenzen.
Ist Vandalismus in der Außenversicherung mitversichert?
Nein, Vandalismus ist im Rahmen der Außenversicherung nicht mitversichert. Bei Raub besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer und für Personen, die mit ihm am Versicherungsort in häuslicher Gemeinschaft leben.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2015