Die Uelzener Hausratversicherung leistet Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, den Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub, durch Leitungswasser sowie durch Sturm und Hagel zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Nicht erfasst sind dagegen Schäden durch Krieg, innere Unruhen sowie durch Kernenergie und radioaktive Substanzen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die folgenden Gefahren zerstört, beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat
- Leitungswasser
- Sturm, Hagel
Ausschluss Krieg, innere Unruhen und Kernenergie
Ausschluss Krieg
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Ausschluss innere Unruhen
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung zahlt, wenn versicherte Sachen durch bestimmte Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder deshalb abhandenkommen. Dazu zählen Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion, der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, außerdem Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub sowie der Versuch solcher Taten, weiter Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Keine Leistung gibt es dagegen für Schäden durch Krieg und ähnliche Ereignisse, durch innere Unruhen sowie durch Kernenergie und radioaktive Substanzen – und zwar unabhängig davon, ob weitere Ursachen mitgewirkt haben.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind in der Hausratversicherung abgedeckt?
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub (auch der Versuch), durch Leitungswasser sowie durch Sturm und Hagel.
Zahlt die Versicherung auch, wenn Sachen durch das versicherte Ereignis abhandenkommen?
Ja. Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch die genannten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Sind Kriegsschäden von der Versicherung erfasst?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen ausgeschlossen.
Sind Schäden durch radioaktive Strahlung mitversichert?
Nein. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2015