Bei der Uelzener Hausratversicherung ersetzt der Versicherer zerstörte oder abhandengekommene Sachen zum Versicherungswert und bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten samt verbleibender Wertminderung, höchstens jedoch bis zum Versicherungswert. Sogenannte Schönheitsschäden werden über den Minderwert ausgeglichen, Restwerte angerechnet und die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme samt Vorsorgebetrag begrenzt. Liegt eine Unterversicherung vor, wird die Entschädigung nach einer festen Formel gekürzt.
Im Versicherungsfall leistet der Versicherer folgenden Ersatz:
- Bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen wird der Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles ersetzt.
- Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles ersetzt, zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung. Höchstens wird jedoch der Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles ersetzt.
Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt und ist dem Versicherungsnehmer die Nutzung ohne Reparatur zumutbar (sogenannter Schönheitsschaden), so wird die Beeinträchtigung durch Zahlung des Betrages ausgeglichen, der dem Minderwert entspricht.
Restwerte
Restwerte werden in den genannten Fällen angerechnet.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Gesamtentschädigung, Kosten aufgrund Weisung
Die Entschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag begrenzt.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden versicherte Kosten darüber hinaus bis zu 10 % der Versicherungssumme ersetzt.
Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalles niedriger als der Versicherungswert der versicherten Sachen (Unterversicherung) und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. dieser nachträglich entfallen, wird die Entschädigung im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt:
Entschädigung = Schadenbetrag x Versicherungssumme (+ Vorsorge) geteilt durch Versicherungswert
Beispiel: Ein Versicherungsnehmer hat eine Wohnfläche von 100 qm und eine vereinbarte Versicherungssumme in Höhe von 40.000,00 €. Da der Versicherungsnehmer nicht 500,00 € pro Quadratmeter versichert hat, prüft der Gutachter im Schadenfall, ob der tatsächliche Versicherungswert (Neuwert) mit der Versicherungssumme identisch ist.
Durch die Gefahr Brand wird ein Teil des Hausrates eines Versicherungsnehmers beschädigt. Der Gutachter stellt einen Schaden in Höhe von 30.000,00 € fest und einen Versicherungswert in Höhe von 88.000,00 €. Da der Versicherungsnehmer nicht die 500,00 € pro Quadratmeter vereinbart hat und der Versicherungswert höher ist als die Versicherungssumme, wird die Unterversicherung angerechnet.
Beispielrechnung: 30.000,00 € (Schadenhöhe) x (40.000,00 € + 10 % Vorsorge) geteilt durch 88.000,00 € = 15.000,00 €
Versicherte Kosten
Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Für die Entschädigungsberechnung versicherter Kosten sowie des Aufwendungsersatzes gilt die Regelung zur Unterversicherung entsprechend.
Aufwendungsersatz, der auf Weisung des Versicherers entstanden ist, wird unbegrenzt ersetzt.
Was bedeutet das konkret?
Zerstörte oder verlorene Gegenstände werden zum Versicherungswert ersetzt, beschädigte Sachen zu den notwendigen Reparaturkosten plus verbleibender Wertminderung – höchstens jedoch bis zum Versicherungswert. Restwerte werden angerechnet, und die Mehrwertsteuer entfällt, wenn sie gar nicht gezahlt wurde oder ein Vorsteuerabzug möglich ist. Die Gesamtentschädigung ist auf die Versicherungssumme samt Vorsorgebetrag begrenzt. Fällt die Versicherungssumme niedriger aus als der Versicherungswert und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart, wird die Leistung anteilig nach einer festen Formel gekürzt.
Häufige Fragen
Wie wird der Ersatz bei einer beschädigten Sache berechnet?
Ersetzt werden die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung. Der Ersatz ist jedoch auf den Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles begrenzt.
Wann wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet?
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist oder wenn er die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Was passiert bei einer Unterversicherung?
Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalles niedriger als der Versicherungswert und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart, wird die Entschädigung im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Die Entschädigung ergibt sich aus Schadenbetrag mal Versicherungssumme (plus Vorsorge), geteilt durch den Versicherungswert.
Werden Schadenminderungskosten begrenzt ersetzt?
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt. Das gilt ebenso für Aufwendungsersatz, der auf Weisung des Versicherers entstanden ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2015