In der Hausratversicherung der Uelzener müssen Versicherungsnehmer während der kalten Jahreszeit dafür sorgen, dass die Wohnung beheizt und ausreichend kontrolliert wird – oder alle wasserführenden Anlagen absperren und entleeren, um Frostschäden vorzubeugen. Wer diese besondere Obliegenheit verletzt, riskiert eine Kündigung oder den ganz oder teilweisen Verlust des Leistungsanspruchs.
Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheit hat der Versicherungsnehmer in der kalten Jahreszeit folgende Pflicht zu erfüllen:
- Er muss die Wohnung beheizen und dies genügend häufig kontrollieren,
- oder er muss alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.
Folgen der Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt. Der Versicherer kann außerdem ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Im Winter muss man dafür sorgen, dass die Wohnung nicht einfriert. Man kann dies entweder erreichen, indem man die Wohnung beheizt und regelmäßig kontrolliert, oder indem man alle wasserführenden Anlagen absperrt und entleert. Wer sich nicht daran hält, muss damit rechnen, dass der Versicherer den Vertrag kündigt oder die Leistung ganz oder teilweise verweigert.
Häufige Fragen
Was muss ich im Winter für meine Wohnung beachten?
In der kalten Jahreszeit müssen Sie die Wohnung beheizen und dies genügend häufig kontrollieren. Alternativ müssen Sie alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.
Reicht es, die Wohnung im Winter nur zu heizen?
Das Beheizen allein genügt nicht – Sie müssen die Beheizung auch genügend häufig kontrollieren. Alternativ können Sie stattdessen alle wasserführenden Anlagen absperren und entleeren.
Welche Folgen hat es, wenn ich diese Pflicht nicht einhalte?
Verletzen Sie diese Obliegenheit, ist der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt und kann zudem ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2015