Bei der Hausratversicherung der Uelzener beginnt der Versicherungsschutz grundsätzlich zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern die erste oder einmalige Prämie rechtzeitig gezahlt wird. Wer nicht unverzüglich zahlt, für den startet der Schutz erst mit der geleisteten Zahlung; zudem kann der Versicherer bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurücktreten, solange nicht gezahlt wurde.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen zur Fälligkeit und zum Rücktrittsrecht.
Fälligkeit der ersten oder einmaligen Prämie
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Widerrufsrecht besteht.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor dem Vertragsschluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem oben bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist.
Weicht der Versicherungsschein von der Angebotsanfrage des Versicherungsnehmers oder von den getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheines zu zahlen.
Ist eine Prämienzahlung in Raten vereinbart, gilt die erste Rate als erste Prämie.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zum maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet zu dem Termin, der im Versicherungsschein steht – vorausgesetzt, die erste oder einmalige Prämie wird unverzüglich gezahlt. Wer zu spät zahlt, ist erst ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung geschützt. Zahlt der Versicherungsnehmer die erste Prämie gar nicht, darf der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange nichts gezahlt wurde – es sei denn, der Versicherungsnehmer trägt keine Schuld an der Nichtzahlung.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, allerdings vorbehaltlich der Regelungen zur Fälligkeit und zum Rücktrittsrecht des Versicherers.
Was passiert, wenn ich die erste Prämie nicht rechtzeitig zahle?
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem bestimmten Fälligkeitszeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist.
Kann der Versicherer bei nicht gezahlter erster Prämie vom Vertrag zurücktreten?
Ja, wird die erste oder einmalige Prämie nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, kann der Versicherer zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Ausgeschlossen ist der Rücktritt, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was gilt, wenn der Versicherungsschein von meinem Antrag abweicht?
Weicht der Versicherungsschein von der Angebotsanfrage oder den getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheines zu zahlen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2015