Bei der Uelzener Hausratversicherung kann der Versicherungsnehmer den Vertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten – des Versicherten – abschließen, wobei die Rechte aus dem Vertrag ausschließlich beim Versicherungsnehmer liegen. Vor Auszahlung der Entschädigung darf der Versicherer die Zustimmung des Versicherten verlangen, und auch Kenntnis sowie Verhalten des Versicherten spielen unter bestimmten Voraussetzungen eine Rolle.
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen. Die Rechte aus diesem Vertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben, nicht der Versicherte. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Zahlung der Entschädigung
Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den Versicherungsnehmer verlangen, dass dieser den Nachweis erbringt, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
Kenntnis und Verhalten
Sind die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung, so sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Umfasst der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten, so muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn:
- der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder
- ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder nicht zumutbar war.
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat.
Was bedeutet das konkret?
Ein Versicherungsnehmer kann einen Vertrag im eigenen Namen abschließen, um damit das Interesse einer anderen Person – des Versicherten – abzusichern. Die Rechte aus dem Vertrag darf dabei aber nur der Versicherungsnehmer ausüben, selbst wenn der Versicherte den Versicherungsschein hat. Bevor die Entschädigung gezahlt wird, kann der Versicherer die Zustimmung des Versicherten verlangen, und in bestimmten Fällen zählen auch dessen Kenntnis und Verhalten.
Häufige Fragen
Wer darf die Rechte aus einem Vertrag für fremde Rechnung ausüben?
Die Rechte aus dem Vertrag stehen nur dem Versicherungsnehmer zu, nicht dem Versicherten. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Kann der Versicherte selbst die Auszahlung der Entschädigung verlangen?
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen. Umgekehrt kann der Versicherer vor der Zahlung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte zugestimmt hat.
Wann spielt die Kenntnis des Versicherten keine Rolle?
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen wurde oder wenn ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung durch den Versicherungsnehmer nicht möglich oder nicht zumutbar war.
Muss sich der Versicherungsnehmer das Verhalten des Versicherten zurechnen lassen?
Umfasst der Vertrag Interessen von Versicherungsnehmer und Versichertem, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2015