Wer aus einem Hausratvertrag der Uelzener klagen möchte, kann dies neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch am Gericht des eigenen Wohnsitzes tun, während Klagen gegen den Versicherungsnehmer ausschließlich an dessen Wohnort zu erheben sind; zudem werden für Beschwerden der Vorstand der Uelzener, die BaFin und der Versicherungsombudsmann als Ansprechstellen genannt.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung (ZPO) auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Fehlt ein solcher, gilt der gewöhnliche Aufenthalt.
Klagen gegen Versicherungsnehmer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Fehlt ein solcher, gilt der gewöhnliche Aufenthalt.
Bei Beschwerden können Sie sich wenden an:
- den Vorstand der Uelzener Allgemeinen Versicherungs-Gesellschaft a. G., Veerßer Str. 65 / 67, 29525 Uelzen, E-Mail: vorstand@uelzener.de, Internet: www.uelzener.de
- die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Postfach 13 08, 53003 Bonn, Telefon: 0800 2 100 500, E-Mail: poststelle@bafin.de, Internet: www.bafin.de
- den Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, Telefon: 0800 369 6000, Fax: 0800 369 9000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Was bedeutet das konkret?
Möchte der Versicherungsnehmer klagen, kann er dies zusätzlich zu den Gerichtsständen der ZPO auch bei dem Gericht tun, das für seinen Wohnort oder – falls es keinen gibt – für seinen gewöhnlichen Aufenthalt zuständig ist. Wird umgekehrt gegen den Versicherungsnehmer geklagt, ist ausschließlich das Gericht an seinem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthalt zuständig. Bei Beschwerden stehen der Vorstand der Uelzener, die BaFin und der Versicherungsombudsmann als Ansprechstellen zur Verfügung.
Häufige Fragen
Wo kann ich als Versicherungsnehmer gegen die Uelzener klagen?
Neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Welches Gericht ist zuständig, wenn gegen mich als Versicherungsnehmer geklagt wird?
Ausschließlich das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder – falls kein Wohnsitz besteht – Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
An wen kann ich mich bei einer Beschwerde wenden?
Sie können sich an den Vorstand der Uelzener Allgemeinen Versicherungs-Gesellschaft a. G., an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder an den Versicherungsombudsmann e. V. wenden.
Wie erreiche ich den Versicherungsombudsmann?
Der Versicherungsombudsmann e. V. ist erreichbar unter Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, Telefon 0800 369 6000, Fax 0800 369 9000, E-Mail beschwerde@versicherungsombudsmann.de sowie über www.versicherungsombudsmann.de.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2015