Wie lange läuft die Hausratversicherung der Uelzener und wann endet sie? Der Vertrag gilt für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit automatisch um jeweils ein Jahr, sofern keine Partei spätestens drei Monate vor Ablauf kündigt. Geregelt ist außerdem die Kündigung mehrjähriger Verträge, das Ende kurzer Verträge sowie der Wegfall des versicherten Interesses etwa bei Auflösung des Hausrates oder Tod des Versicherungsnehmers.
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Das gilt nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Dabei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.
Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die vollständige und dauerhafte Auflösung des versicherten Hausrates:
- nach Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre Pflegeeinrichtung
- nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung.
Ein Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
Bei Tod des Versicherungsnehmers endet das Versicherungsverhältnis zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers über die vollständige und dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers. Das gilt nicht, wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag läuft zunächst für den im Versicherungsschein festgelegten Zeitraum. Bei mindestens einjähriger Laufzeit verlängert er sich jeweils um ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird; bei sehr kurzen Verträgen unter einem Jahr endet er automatisch. Zusätzlich endet der Schutz, wenn das versicherte Interesse wegfällt – etwa durch dauerhafte Auflösung des Hausrates bei Pflegeheimaufnahme, Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung oder Tod des Versicherungsnehmers. Ein bloßer Wohnungswechsel gilt dabei nicht als Wegfall des Interesses.
Häufige Fragen
Verlängert sich meine Hausratversicherung automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres eine Kündigung einer der Vertragsparteien zugegangen ist.
Kann ich einen mehrjährigen Vertrag vorzeitig kündigen?
Bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Was passiert mit dem Vertrag beim Tod des Versicherungsnehmers?
Das Versicherungsverhältnis endet zum Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der vollständigen und dauerhaften Haushaltsauflösung erfährt, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod. Es besteht fort, wenn bis dahin ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der Verstorbene.
Zählt ein Umzug als Wegfall des versicherten Interesses?
Nein. Ein Wohnungswechsel gilt ausdrücklich nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2015