Bei der Hausratversicherung der Uelzener geht ein Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Dritten auf den Versicherer über, sobald dieser den Schaden ersetzt hat. Gegen Personen aus der häuslichen Gemeinschaft gilt das nur bei vorsätzlicher Schadensverursachung. Zugleich muss der Versicherungsnehmer seine Ersatzansprüche wahren und Form- sowie Fristvorschriften beachten.
Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang darf nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme gilt, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Der Versicherungsnehmer hat folgende Obliegenheiten:
- Er muss seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht wahren und dabei die geltenden Form- und Fristvorschriften beachten.
- Nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer muss er bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer mitwirken, soweit dies erforderlich ist.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherer einen Schaden erstattet, übernimmt er zugleich den Anspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Schädiger. Gegen Personen, mit denen der Versicherungsnehmer zusammenlebt, wird dieser Anspruch nur verfolgt, wenn diese den Schaden vorsätzlich verursacht haben. Der Versicherungsnehmer muss seine Ansprüche fristgerecht sichern und den Versicherer bei der Durchsetzung unterstützen. Verletzt er diese Pflicht, kann der Versicherer seine Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Anspruch gegen einen Schädiger, wenn der Versicherer zahlt?
Dein Ersatzanspruch gegen den Dritten geht auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt. Der Übergang darf dabei nicht zu deinem Nachteil geltend gemacht werden.
Gilt der Anspruchsübergang auch gegen Personen in meinem Haushalt?
Nein. Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der du bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebst, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden – es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
Welche Pflichten habe ich zur Sicherung meiner Ersatzansprüche?
Du musst deinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren und nach Übergang des Anspruchs bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitwirken.
Welche Folgen hat es, wenn ich diese Obliegenheit verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung muss der Versicherer nicht leisten, soweit er dadurch keinen Ersatz vom Dritten erlangen kann. Bei grob fahrlässiger Verletzung kann er die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägst du.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2015