Bei der Katzenkrankenversicherung der Uelzener wird eine vereinbarte Selbstbeteiligung im Versicherungsschein ausgewiesen und bis zur vereinbarten Höhe pro Versicherungsjahr von den erstattungsfähigen Kosten abgezogen. So klärt sich, wie sich ein vereinbarter Eigenanteil auf die Erstattung auswirkt.
Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese im Versicherungsschein ausgewiesen.
Die Selbstbeteiligung wird bis zur vereinbarten Höhe pro Versicherungsjahr von den erstattungsfähigen Kosten abgezogen.
Was bedeutet das konkret?
Eine Selbstbeteiligung ist ein Eigenanteil, den Sie selbst tragen, sofern Sie ihn vereinbart haben. Die vereinbarte Höhe steht im Versicherungsschein. Pro Versicherungsjahr wird dieser Betrag bis zur vereinbarten Höhe von den erstattungsfähigen Kosten abgezogen.
Häufige Fragen
Wo finde ich die vereinbarte Höhe meiner Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung ist im Versicherungsschein ausgewiesen.
Wie oft wird die Selbstbeteiligung berücksichtigt?
Sie wird bis zur vereinbarten Höhe pro Versicherungsjahr von den erstattungsfähigen Kosten abgezogen.
Gilt eine Selbstbeteiligung immer?
Nein, sie wird nur abgezogen, wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.
Inhalte aus: Bedingungen Katzenkrankenversicherung 2025