Bei der Katzenkrankenversicherung der Uelzener müssen Kosten für Heilbehandlungen und Operationen durch eine tierärztliche Rechnung nachgewiesen werden, die auf der Gebührenordnung für Tierärzte beruht und unter anderem den Namen der Katze, das Behandlungsdatum, die Diagnose sowie alle Einzelpositionen mit Preisen ausweist. Zusätzlich darf der Versicherer als Gesundheitsnachweis auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tierärztliches Gutachten verlangen.
Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihrer zu versichernden oder bereits versicherten Katze darf der Versicherer auf Ihre Kosten folgende Unterlagen verlangen:
- Behandlungsübersichten
- Karteikartenauszüge
- ein tierärztliches Gutachten
Alle medizinisch notwendigen Kosten für Heilbehandlungen und Operationen sowie sonstige versicherte Kosten sind durch eine tierärztliche Rechnung nachzuweisen.
Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
- den Namen Ihrer versicherten Katze
- das Datum der erbrachten Leistung
- die Diagnose
- die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen
- die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel
- den Rechnungsbetrag
Außerdem muss die Rechnung auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
Was bedeutet das konkret?
Damit Kosten erstattet werden können, brauchen Sie eine tierärztliche Rechnung, die genau aufschlüsselt, was für Ihre Katze gemacht wurde – also Name des Tieres, Datum, Diagnose, die einzelnen Leistungen mit Preisen, Material- und Arzneimittelkosten sowie den Gesamtbetrag. Diese Rechnung muss auf der aktuell gültigen Gebührenordnung für Tierärzte beruhen. Als Nachweis über den Gesundheitszustand Ihrer Katze darf der Versicherer zudem auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein Gutachten anfordern.
Häufige Fragen
Welche Angaben muss die tierärztliche Rechnung enthalten?
Die Rechnung muss den Namen Ihrer versicherten Katze, das Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen mit Einzelpositionen und Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
Wie müssen die Kosten für Heilbehandlungen und Operationen nachgewiesen werden?
Alle medizinisch notwendigen Kosten für Heilbehandlungen und Operationen sowie sonstige versicherte Kosten sind durch eine tierärztliche Rechnung nachzuweisen.
Kann der Versicherer weitere Nachweise zum Gesundheitszustand der Katze verlangen?
Ja, der Versicherer darf auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tierärztliches Gutachten als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihrer Katze verlangen.
Auf welcher Grundlage muss die Rechnung erstellt sein?
Die Rechnung muss auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
Inhalte aus: Bedingungen Katzenkrankenversicherung 2025