Bei der Katzenkrankenversicherung der Uelzener beginnt der Versicherungsschutz für Unfälle bereits nach 5 Tagen, während für die meisten Leistungen eine allgemeine Wartezeit von 30 Tagen gilt und für besondere Erkrankungen sowie bestimmte Operationen 1 Jahr ab Versicherungsbeginn verstreichen muss – für die Kennzeichnung per Identifizierungschip entfällt jede Wartezeit.
Für die einzelnen Leistungen gelten unterschiedliche Wartezeiten ab Versicherungsbeginn:
- Wartezeit für Unfälle: 5 Tage ab Versicherungsbeginn.
- Allgemeine Wartezeit: 30 Tage ab Versicherungsbeginn. Diese gilt auch für den Kastrationskostenzuschuss und den Baustein Gesundheit PLUS, sofern vertraglich vereinbart.
- Wartezeit für besondere Erkrankungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn.
- Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund vorvertraglich nicht bekannter Erkrankungen oder angeborener Fehlentwicklungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn.
Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Besteht für die versicherte Katze eine Vorversicherung, entfällt die Wartezeit für die bisher versicherten Leistungen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht.
Keine Wartezeit besteht für folgende Kostenbeteiligung:
- Tierärztliche Kennzeichnung durch einen Identifizierungschip, der die ISO-Norm erfüllt.
Was bedeutet das konkret?
Nach Abschluss des Vertrags kann nicht sofort jede Leistung in Anspruch genommen werden. Für Unfälle gilt eine kurze Wartezeit von 5 Tagen, für die meisten übrigen Leistungen 30 Tage. Für besondere Erkrankungen, bestimmte Operationen und für vorher nicht bekannte oder angeborene Erkrankungen dauert die Wartezeit ein Jahr. Bei einer nahtlos anschließenden Vorversicherung kann die Wartezeit für die bisher versicherten Leistungen entfallen, und für die Kennzeichnung per ISO-normgerechtem Chip gibt es gar keine Wartezeit.
Häufige Fragen
Wie lange muss ich nach Vertragsbeginn warten, bis Unfälle versichert sind?
Für Unfälle gilt eine Wartezeit von 5 Tagen ab Versicherungsbeginn.
Welche Wartezeit gilt allgemein sowie für den Kastrationskostenzuschuss?
Es gilt eine allgemeine Wartezeit von 30 Tagen ab Versicherungsbeginn. Diese gilt auch für den Kastrationskostenzuschuss und den Baustein Gesundheit PLUS, sofern vertraglich vereinbart.
Kann die Wartezeit entfallen, wenn meine Katze schon vorher versichert war?
Ja. Bei einer bestehenden Vorversicherung entfällt die Wartezeit für die bisher versicherten Leistungen, sofern der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht.
Für welche Leistung gilt gar keine Wartezeit?
Für die tierärztliche Kennzeichnung durch einen Identifizierungschip, der die ISO-Norm erfüllt, gilt keine Wartezeit.
Inhalte aus: Bedingungen Katzenkrankenversicherung 2025