Bei der Katzenkrankenversicherung der Uelzener übernimmt der Versicherer zusätzlich zu den Grundleistungen unter anderem Kosten für stationär verabreichtes Ergänzungs- und Diätfutter, Behandlungen in Anrainerstaaten, das Chippen der Katze, Kastration oder Sterilisation, Telediagnostik sowie den tierärztlichen Notdienst; mit dem Baustein Gesundheit kommen Vorsorge- und Therapieleistungen wie Impfungen, Zahnreinigung, Physiotherapie und Verhaltenstherapie hinzu.
Zusätzlich mitversichert sind Kosten für:
- Ergänzungsfutter, Diätfuttermittel und Vitaminpräparate, die infolge einer versicherten Heilbehandlung oder Operation stationär verabreicht werden;
- tierärztliche Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen in Anrainerstaaten der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig von einem Auslandsaufenthalt. Für derartige Behandlungen in Anrainerstaaten besteht ein Leistungsanspruch nur in dem beschriebenen Umfang;
- die tierärztliche Kennzeichnung Ihrer versicherten Katze durch einen Identifizierungschip, der die ISO-Norm erfüllt, begrenzt auf einen einmaligen Zuschuss von 25 €, ohne Berücksichtigung der Erstattungshöhe und ohne Abzug einer evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung;
- chirurgische Kastration / Sterilisation Ihrer versicherten Katze einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, begrenzt auf einen einmaligen Zuschuss von 100 € bei männlichen Tieren und 150 € bei weiblichen Tieren, ohne Berücksichtigung der Erstattungshöhe und ohne Abzug einer evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung;
- Telediagnostik und Teleberatung durch einen Tierarzt für medizinisch notwendige Konsultationen;
- Heilbehandlungen und Operationen aufgrund vorvertraglicher, nicht bekannter Erkrankungen oder angeborener Fehlentwicklungen, jedoch erst nach einer Wartezeit von 1 Jahr ab Versicherungsbeginn;
- tierärztlichen Notdienst infolge einer medizinisch zwingend notwendigen Operation oder in direkter Folge eines Unfalls.
Gesundheit PLUS (sofern vereinbart)
Haben Sie den Baustein Gesundheit PLUS versichert, so sind folgende veterinärmedizinische Leistungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik eingeschlossen:
- Impfungen und Parasitenmittel;
- Krallen kürzen;
- prophylaktische Blutchecks;
- prophylaktische Zahnreinigungen;
- prophylaktische und therapeutische Verhaltenstherapien;
- Ernährungs- und Futtermittelberatung nach einer versicherten Operation oder Behandlung;
- durch einen Tierarzt oder Nicht-Tierarzt durchgeführte Physiotherapie im Zeitraum von 12 Wochen nach einer versicherten Operation oder Behandlung;
- durch einen Tierarzt oder Nicht-Tierarzt durchgeführte alternative Heilbehandlungen wie Homöopathie oder Phytotherapie im Zeitraum von 12 Wochen nach einer versicherten Operation oder Behandlung;
- durch einen Tierarzt durchgeführte Osteopathie im Zeitraum von 12 Wochen nach einer versicherten Operation oder Behandlung;
- Heilpraktikerbehandlungen im Zeitraum von 12 Wochen nach einer versicherten Operation oder Behandlung.
Für Leistungen aus dem Baustein Gesundheit PLUS erstatten wir maximal 500 € pro Versicherungsjahr. Sie haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 25 % pro eingereichter Rechnung.
Was bedeutet das konkret?
Über die Grundleistungen hinaus sind weitere Kosten mitversichert, etwa für stationär verabreichtes Spezialfutter, Behandlungen in Nachbarstaaten Deutschlands, das Chippen der Katze sowie die Kastration oder Sterilisation – jeweils mit festen Zuschüssen. Auch Telemedizin, der tierärztliche Notdienst und – nach einer Wartezeit von einem Jahr – Behandlungen wegen vorher unbekannter oder angeborener Erkrankungen zählen dazu. Ist der Baustein Gesundheit PLUS vereinbart, kommen Vorsorge- und Therapieleistungen wie Impfungen, Zahnreinigung oder Physiotherapie hinzu, hier mit einer eigenen Höchstgrenze und Selbstbeteiligung.
Häufige Fragen
Wird das Chippen meiner Katze bezuschusst?
Ja, für die tierärztliche Kennzeichnung durch einen Identifizierungschip nach ISO-Norm gibt es einen einmaligen Zuschuss von 25 € – ohne Berücksichtigung der Erstattungshöhe und ohne Abzug einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung.
Wie viel wird für Kastration oder Sterilisation gezahlt?
Für chirurgische Kastration oder Sterilisation einschließlich Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen gibt es einen einmaligen Zuschuss von 100 € bei männlichen Tieren und 150 € bei weiblichen Tieren, jeweils ohne Berücksichtigung der Erstattungshöhe und ohne Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung.
Sind vorvertragliche oder angeborene Erkrankungen mitversichert?
Ja, Heilbehandlungen und Operationen aufgrund vorvertraglicher, nicht bekannter Erkrankungen oder angeborener Fehlentwicklungen sind mitversichert, allerdings erst nach einer Wartezeit von einem Jahr ab Versicherungsbeginn.
Was leistet der Baustein Gesundheit PLUS und welche Grenzen gelten?
Ist Gesundheit PLUS vereinbart, sind unter anderem Impfungen, Krallen kürzen, prophylaktische Blutchecks und Zahnreinigungen, Verhaltenstherapien, Ernährungsberatung sowie Physiotherapie, alternative Heilbehandlungen, Osteopathie und Heilpraktikerbehandlungen (jeweils innerhalb von 12 Wochen nach einer versicherten Operation oder Behandlung) eingeschlossen. Erstattet werden maximal 500 € pro Versicherungsjahr bei einer festen Selbstbeteiligung von 25 % pro eingereichter Rechnung.
Inhalte aus: Bedingungen Katzenkrankenversicherung 2025