In der Pferdehalter Haftpflicht der Uelzener Versicherung wird bei der Reitbeteiligung auf Regressansprüche verzichtet, gegenüber der Reitbeteiligung, wenn durch das Verschulden mit dem Pferd ein Schaden an einer dritten Person entsteht.
Beispiel: Die Reitbeteiligung reitet über eine rote Ampel und läuft mit dem Pferd vor ein Auto. An dem Auto entsteht ein großer Schaden. Der Leistungsfall entsteht durch das Verschulden der Reitbeteiligung. Das Pferd sieht nicht, dass die Ampel rot ist und dort gewartet werden muss, bis grün wird. Das Pferd gehorcht lediglich den Befehlen der Reitbeteiligung. Der Leistungsfall wird von der Uelzener Versicherung reguliert.
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