In der Pferdehalter Haftpflicht der Uelzener Versicherung wird auf Regressansprüche gegenüber der Reitbeteiligung verzichtet, wenn diese durch ihr Verschulden mit dem Pferd einen Schaden an einer dritten Person verursacht. So bleibt die Reitbeteiligung auch bei selbst verschuldeten Schäden abgesichert.
Bei der Reitbeteiligung wird auf Regressansprüche gegenüber der Reitbeteiligung verzichtet, wenn durch das Verschulden mit dem Pferd ein Schaden an einer dritten Person entsteht.
Beispiel:
Die Reitbeteiligung reitet über eine rote Ampel und läuft mit dem Pferd vor ein Auto. An dem Auto entsteht ein großer Schaden. Der Leistungsfall entsteht durch das Verschulden der Reitbeteiligung.
Das Pferd sieht nicht, dass die Ampel rot ist und dort gewartet werden muss, bis grün wird. Das Pferd gehorcht lediglich den Befehlen der Reitbeteiligung. Der Leistungsfall wird von der Uelzener Versicherung reguliert.
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Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Reitbeteiligung mit dem Pferd unterwegs ist und dabei durch ihr eigenes Verschulden einem Dritten einen Schaden zufügt, verlangt die Uelzener Versicherung von der Reitbeteiligung kein Geld zurück. Der Schaden wird reguliert, ohne dass die Reitbeteiligung anschließend selbst zur Kasse gebeten wird.
Häufige Fragen
Was bedeutet Regressverzicht in der Pferdehalter Haftpflicht?
Es wird auf Regressansprüche gegenüber der Reitbeteiligung verzichtet, wenn durch das Verschulden mit dem Pferd ein Schaden an einer dritten Person entsteht.
Wer profitiert vom Regressverzicht?
Die Reitbeteiligung profitiert, denn gegenüber ihr wird auf Regressansprüche verzichtet.
Wird der Schaden auch bei Verschulden der Reitbeteiligung reguliert?
Ja. Im Beispiel reitet die Reitbeteiligung über eine rote Ampel und verursacht einen großen Schaden an einem Auto. Der Leistungsfall entsteht durch das Verschulden der Reitbeteiligung und wird von der Uelzener Versicherung reguliert.
Warum trägt das Pferd keine Schuld am Schaden?
Das Pferd sieht nicht, dass die Ampel rot ist und dort gewartet werden muss, bis grün wird. Das Pferd gehorcht lediglich den Befehlen der Reitbeteiligung.