Bei der Pferdehalter Haftpflicht der Uelzener Versicherung ist der erste Beitrag spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig, jedoch nicht vor Versicherungsbeginn. Wie oft gezahlt wird und welche Zahlwege möglich sind, erfahren Sie hier im Überblick.
In der Pferdehalter Haftpflicht der Uelzener Versicherung gilt Folgendes:
- Der erste Beitrag muss bis spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins bezahlt werden – nicht jedoch vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
- Die weiteren Beitragszahlungen sind in der Beitragsübersicht genannt, die mit dem Versicherungsschein geschickt wird.
- Je nach Vereinbarung kann die Zahlung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen.
- Der Beitrag kann überwiesen werden oder per Einzugsermächtigung erfolgen.
Pferdehalter Haftpflicht Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Nach Abschluss der Pferdehalter Haftpflicht erhalten Sie den Versicherungsschein. Den ersten Beitrag zahlen Sie innerhalb von zwei Wochen nach dessen Erhalt, allerdings frühestens zum vereinbarten Versicherungsbeginn. Wie häufig Sie danach zahlen und wie Sie zahlen möchten, richtet sich nach Ihrer Vereinbarung und ist in der beigelegten Beitragsübersicht festgehalten.
Häufige Fragen
Wann muss der erste Beitrag bezahlt werden?
Der erste Beitrag muss bis spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins bezahlt werden – jedoch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
In welchen Abständen kann ich den Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung ist eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlung möglich.
Wo finde ich die weiteren Beitragszahlungen?
Die weiteren Beitragszahlungen sind in der Beitragsübersicht genannt, die mit dem Versicherungsschein geschickt wird.
Welche Zahlungswege stehen zur Verfügung?
Der Beitrag kann überwiesen werden oder per Einzugsermächtigung erfolgen.